• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR)

07.08.2024

Meldung, Steuerrecht

Konsultation: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR)

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung veröffentlicht, der ab 2025 gilt und die Berichte im maschinenlesbaren XHTML-Format vorschreibt; die Konsultation hierzu hat begonnen. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

©ustudiographydd59/123rf.com

Am 02.08.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101). Die Konsultation läuft bis zum 29.08.2024. Der Entwurf besteht aus einer Durchführungsverordnung mit drei Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung. Die Angaben sollen in einem Formblatt berichtet werden (Art. 3 Durchführungsverordnung-E), wobei der Bericht im XHTML-Format erstellt und maschinenlesbar ausgezeichnet werden soll (Artikel 4 Durchführungsverordnung-E). Die Vorschriften sollen für ab dem 01. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten (Art. 5 Durchführungsverordnung-E).

Zum Hintergrund:

Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht innerhalb von einem Jahr nach Ende des Geschäftsjahres offenzulegen (§§ 342 ff. HGB). Dabei sollen Details durch einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission geregelt werden (§ 342l HGB). Das DRSC hatte sowohl zum damaligen Richtlinienvorschlag als auch zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht eine Stellungnahme übermittelt. 2023 wurde ein aktualisiertes Briefing Paper veröffentlicht, als das deutsche Umsetzungsverfahren abgeschlossen war.


DRSC vom 06.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht