• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR)

07.08.2024

Meldung, Steuerrecht

Konsultation: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR)

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung veröffentlicht, der ab 2025 gilt und die Berichte im maschinenlesbaren XHTML-Format vorschreibt; die Konsultation hierzu hat begonnen. Darüber informiert das DRSC.

Beitrag mit Bild

©ustudiographydd59/123rf.com

Am 02.08.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes zur länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichterstattung (Public Country-by-Country-Reporting, Richtlinie (EU) 2021/2101). Die Konsultation läuft bis zum 29.08.2024. Der Entwurf besteht aus einer Durchführungsverordnung mit drei Anhängen und konkretisiert die Form und das Format der Berichterstattung. Die Angaben sollen in einem Formblatt berichtet werden (Art. 3 Durchführungsverordnung-E), wobei der Bericht im XHTML-Format erstellt und maschinenlesbar ausgezeichnet werden soll (Artikel 4 Durchführungsverordnung-E). Die Vorschriften sollen für ab dem 01. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre gelten (Art. 5 Durchführungsverordnung-E).

Zum Hintergrund:

Bestimmte Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht innerhalb von einem Jahr nach Ende des Geschäftsjahres offenzulegen (§§ 342 ff. HGB). Dabei sollen Details durch einen Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission geregelt werden (§ 342l HGB). Das DRSC hatte sowohl zum damaligen Richtlinienvorschlag als auch zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht eine Stellungnahme übermittelt. 2023 wurde ein aktualisiertes Briefing Paper veröffentlicht, als das deutsche Umsetzungsverfahren abgeschlossen war.


DRSC vom 06.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)