Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
30.07.2026
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen
Der BFH stellt klar, dass bei der Totalgewinnprognose einer Photovoltaikanlage nur die bei Investitionsbeginn vorhersehbaren Umstände sowie ein tatsächlich werthaltiger Restwert berücksichtigt werden müssen.


