Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
29.09.2026
Sammelanderkonten: Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bis Ende 2027
Für anwaltliche Sammelanderkonten gibt es erneut Aufschub. Die bisherige Nichtbeanstandungsregelung soll bis Ende 2027 verlängert werden. Parallel arbeitet die Bundesrechtsanwaltskammer an einer technischen Lösung, die den dauerhaften Erhalt dieser Konten ermöglichen soll.


