Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.
Meldung
13.11.2025
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter bestimmte Kundendaten an die SCHUFA übermitteln dürfen, sofern dies der Betrugsprävention dient. Eine Klage eines Verbraucherschutzverbands auf Unterlassung solcher Datenweitergaben blieb in allen Instanzen erfolglos.


