Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
28.09.2026
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen
Das FG Köln verlangt für den Nachweis einer steuerfreien Einlagenrückgewähr einer EU-Kapitalgesellschaft ohne gesonderte Feststellung grundsätzlich eine Überleitungsrechnung, die die ausländischen Bilanzwerte an die Vorgaben des deutschen Steuerrechts anpasst.


