Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.
Meldung
08.12.2023
DER BETRIEB ist seit vielen Jahren das Leitmedium zum Thema Unternehmerwissen im Bereich Steuern- und Recht. Herausgeber, Fachbeirat, Autorenschaft und Redaktion stehen für höchste Qualität in den vier Ressorts Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht. DER BETRIEB liefert Ihnen fundierte Berichterstattung und konkrete Lösungsansätze.
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08.12.2023
Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.
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08.12.2023
Thematisch umfasst der Standard (ISA for LCE) alle Bereiche einer Abschlussprüfung, von der Auftragsannahme bis zur Berichterstattung.
Meldung
07.12.2023
Es steht im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien Daten zur Restschuldbefreiung länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.
Meldung
07.12.2023
Eine aktuelle Datenanalyse zeigt, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen der Mitbestimmung und sämtlichen ESG-Faktoren gibt.
Podcast
27.10.2023
Familienunternehmen spielen eine wichtige volkswirtschaftliche Rolle in Deutschland. Angesichts dieser Bedeutung möchten wir heute über die spezifischen Herausforderungen der Corporate Governance in Familienunternehmen sprechen.
Rechtsboard
12.10.2023
Die aktuellen Krisen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Wie üblich in solchen Zeiten nehmen Unternehmen auf der Suche nach Einsparpotenzial die Kostenseite verstärkt in den Blick. Neben eigenständigen bilateralen (Nach-)Verhandlungen mit Lieferanten setzen viele Unternehmen auch auf externe Unterstützung durch Einkaufskooperationen oder Einkaufsberatungen. Dabei sind kartellrechtliche Grenzen zu beachten. Wettbewerbswidrige Absprachen im Einkauf sowie bereits der Austausch von sensiblen Informationen können empfindliche Konsequenzen haben.
Steuerboard
06.12.2023
Das BVerfG hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des bestehenden Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt. In der Folge gelten die für die Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte nur noch bis zum 31.12.2024. Der Gesetzgeber hat daraufhin das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu gefasst und eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz eingefügt, die den Bundesländern eigene länderspezifische Grundsteuergesetze ermöglicht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben aufgrund der Öffnungsklausel eigene landesrechtliche Regelungen getroffen.
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