Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
15.10.2026
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Entnahmen zur Begleichung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer für übertragene Mitunternehmeranteile keine Nachversteuerung begünstigter Gewinne auslösen, selbst wenn nur Teilanteile übertragen und die Steuern später teilweise erstattet werden, sofern der erforderliche Zusammenhang mit dem Unternehmen besteht.


