Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.
Meldung
17.03.2026
Kündigung wegen Kirchenaustritt
Der EuGH hat die Rechte von Arbeitnehmern bei kirchlichen Arbeitgebern deutlich gestärkt. Ein Kirchenaustritt allein reicht für eine Kündigung nicht automatisch aus. Entscheidend ist vielmehr, ob die religiöse Anforderung für die konkrete Tätigkeit wirklich wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.


