Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
03.08.2026
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern
Arbeiten mehrere Konzerngesellschaften in einem Gemeinschaftsbetrieb zusammen, werden ihre Beschäftigten für die unternehmerische Mitbestimmung nicht automatisch zusammengerechnet. Für die 500-Arbeitnehmer-Grenze des Drittelbeteiligungsgesetzes kommt es grundsätzlich auf die Beschäftigtenzahl der jeweiligen Gesellschaft an, entschied der BGH.


