Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.
Meldung
05.02.2026
BFH: Drittstaat-Spenden nur mit klaren Nachweisen absetzbar
Der BFH bleibt bei seiner strengen Linie: Bei Auslandsspenden gelten die deutschen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit uneingeschränkt. Der Status einer gemeinnützigen Organisation im Ausland reicht allein nicht aus, es müssen konkrete und umfassende Nachweise vorgelegt werden, die den deutschen Anforderungen entsprechen.


