Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
04.09.2026
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
Das Streikrecht gilt auch in Krankenhäusern, steht aber nicht über dem Schutz von Leben und Gesundheit der Patienten. Bestehen konkrete erhebliche Versorgungsrisiken, dürfen Gerichte eine über den Wochenendbetrieb hinausgehende Mindestbesetzung anordnen.


