Durch die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird Barrierefreiheit für Unternehmen künftig mehr sein als reine Compliance.
Meldung
09.07.2026
Außenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig
Der Eintritt der Festsetzungsverjährung verhindert eine Außenprüfung nicht automatisch. Nur wenn bereits vor Beginn der Prüfung zweifelsfrei feststeht, dass die Festsetzungsfrist abgelaufen ist und keine Verlängerung in Betracht kommt, kann die Prüfungsanordnung unzulässig sein.


