Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.
Meldung
26.03.2026
Kirchensteuer nur bei wirksamer Mitgliedschaft
Kirchensteuer darf nur zahlen, wer tatsächlich Mitglied einer Kirche ist. Doch wer als Mitglied gilt, bestimmen die Kirchen nach ihrem eigenen Recht selbst und genau daran sind auch die Finanzgerichte gebunden. Der BFH hat nun klargestellt, dass ein Wiedereintritt in die Kirche nicht ohne saubere Prüfung unterstellt werden darf.


