Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.
Meldung
22.05.2026
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
Dürfen kirchliche Arbeitgeber Bewerber ablehnen, weil sie keiner Kirche angehören? Das Bundesarbeitsgericht sagt ja, wenn die Kirchenzugehörigkeit für die konkrete Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung ist. Besonders bei repräsentativen Aufgaben kann das kirchliche Selbstverständnis entscheidend sein.


