Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.
Meldung
25.09.2026
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
Eine vermeintliche Anweisung des Vorgesetzten, fast 60 Überweisungen und ein Schaden von mehr als 50 Mio. Euro: Das LAG Köln bejahte nicht nur die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung, sondern auch die volle Haftung des leitenden Angestellten. Entscheidend war dabei auch eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung.


