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EU/EWR-Familienstiftungen: Erklärungs- und Anzeigepflichten und die Anwendung der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung im Kontext der Escape-Klausel
In der Praxis ist festzustellen, dass bei inländischen Stiftern, Bezugsberechtigten oder Anfallsberechtigten von ausländischen Familienstiftungen häufig Unsicherheiten darüber bestehen, ob und wann eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist.
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Eines vorab: Innenleistungen bei umsatzsteuerlicher Organschaft auch nach EuGH nicht steuerbar
Die bislang als selbstverständlich erachtete deutsche Rechtspraxis, wonach Umsätze zwischen Mitgliedern einer umsatzsteuerlichen Organschaft als nicht steuerbare Innenumsätze zu behandeln sind, stand auf dem Prüfstand.
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Inkongruente Gewinnausschüttungen: Neues BMF-Schreiben erweitert steuerlichen Anwendungsbereich
Für inkongruente, von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttungen besteht in der Praxis weiterhin ein starkes Bedürfnis.
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Grundsteuer: Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Zweifel im vorläufigen Rechtsschutz
Gerichtsverfahren legen erste Tendenzen offen Allen Grundsteuermodellen ist bislang gemein, dass sie von verfassungsrechtlicher Kritik nicht verschont bleiben. So überrascht es wenig, dass seit der Reform bereits erste Entscheidungen vorliegen, in denen die Gerichte ihre verfassungsrechtlichen Einschätzungen mitteilen. Das FG Nürnberg sieht vor dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers keinen Grund zur Beanstandung des
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Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen auf dem Prüfstand
Das FG München hat jüngst mit Beschluss vom 24.06.2024 die Aussetzungszinsen nach § 237 AO für Verzinsungszeiträume ab 2019 von der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzugszinsen ausgesetzt …
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§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen
Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich
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