
Steuerliche Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen in Form sog. Hurdle Shares
Die typischen Mitarbeiterbeteiligungen in Form von virtuellen und „echten“ Beteiligungsprogrammen sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht häufig nicht die beste Alternative, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. In der Praxis werden daher in letzter Zeit vermehrt sog. Hurdle Shares verwendet, bei deren Ausgestaltung allerdings einige steuerliche Fallstricke zu beachten sind.

Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes: Modernisierung der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Lange musste die Start-up-Branche in Deutschland auf eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung warten. Am 12.04.2023 hat das BMF nun den Referentenentwurf (RefE) für das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) veröffentlicht. Neben einer Reihe weiterer gesetzlicher Anpassungen enthält der RefE vielversprechende Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Geleistete Anzahlungen als „schädliches“ Verwaltungsvermögen
Nach dem ErbStG gehört zum Verwaltungsvermögen neben dem gemeinen Wert von Geldforderungen auch der Wert sog. „anderer Forderungen“, soweit er 15% des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens übersteigt. Zu der Frage, was genau unter solchen „anderen Forderungen“ zu verstehen ist, hat der BFH nun seiner Entscheidung vom 01.02.2023 (II R 36/20, DB 2023 S. 1199) Stellung genommen.

Droht eine erneute Reform der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen?
Die Diskussionen um die Erbschaftsteuer reißen nicht ab. Nachdem sie zunächst zu Beginn des Jahres durch die Änderungen der Vorschriften über die Bewertung von Immobilienvermögen im Mittelpunkt der politischen Debatten stand, ist sie nun im Hinblick auf die erbschaftsteuerlichen Verschonungsvorschriften für Betriebsvermögen in den Fokus gerückt.

BFH urteilt zur Bewertung von unterquotalen Beteiligungsrechten
Die Bewertung von mit Vorzugs- oder Minderrechten versehenen Geschäftsanteilen bereitet in der Praxis vielfach Schwierigkeiten. Der BFH hatte in seinem Urteil vom 16.11.2022 (X R 17/20) nun Gelegenheit, zur Bewertung von unterquotalen Stimm- und Gewinnbezugsrechten Stellung zu nehmen.

Entfall der Wegzugsbesteuerung bei lediglich vorübergehender Abwesenheit
Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2022 (DB 2023 S. 1005) klargestellt, dass die Wegzugsteuer nicht eingreift, wenn objektiv eine „nur vorübergehende Abwesenheit“ vorliegt.
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