Inhalt

Die aktuelle Ausgabe von Der Betrieb - DB vom 05.06.2023, Heft 23-24

Steuerrecht: Kompakt - DB1439276

Einheitlichkeit der Leistung oder Aufteilungsgebot?

– EuGH positioniert sich klar zum Vorrang der einheitlichen Leistung bei der Überlassung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen einer Gebäudevermietung –

Anne Engelhardt / Aileen Höchst

EuGH, Urteil vom 04.05.2023 – C-516/21

Die rechtssichere Beurteilung, inwieweit umsatzsteuerlich eine einheitliche Leistung vorliegt oder aber aufgrund des Aufteilungsgebots zwei getrennte Leistungen anzunehmen sind, beschäftigt Gerichte, Finanzverwaltungen und Rechtsanwender seit Jahren. Relevanz erfährt diese Unterscheidung insb., wenn es sich bei einem Leistungselement um eine steuerfreie Leistung handelt, wohingegen das andere Leistungselement der USt unterliegt bzw. beide Leistungselemente nicht einem einheitlichen Steuersatz unterliegen. In seinem Vorabentscheidungsersuchen legte der BFH dem EuGH die Frage vor, inwieweit die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen lediglich die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen erfasst oder auch die Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen, welche eine Nebenleistung zur Hauptleistung darstellen, beinhaltet. Unabhängig von dem sehr speziell anmutenden Sachverhalt des Urteilsfalls – der Verpachtung eines Stallgebäudes nebst Vorrichtungen zur Putenaufzucht – adressiert die Vorlage die grundsätzliche Frage, inwieweit der einheitlichen Leistung Vorrang gegenüber dem umsatzsteuerlichen Aufteilungsgebot zu geben ist.


Sie suchen das Inhaltsverzeichnis einer älteren Ausgabe von DER BETRIEB? Die Übersicht aller in der Datenbank verfügbaren Ausgaben finden Sie in der Bibliothek der Recherche-Datenbank

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App