22.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommt das Verbot von Briefkastenfirmen?

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Eine Briefkastenfirma ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes befolgt, der nach außen nicht in Erscheinung tritt.

Die Fraktion Die Linke will anonyme Briefkastenfirmen verbieten lassen und setzt sich außerdem für ein nationales Transparenzregister ein.

Die Bundesregierung soll die Initiative ergreifen, um Briefkastenfirmen sowie andere Unternehmen und Stiftungen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, weltweit zu verbieten, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion.

Geldwäsche soll stärker bekämpft werden

Außerdem soll das Geldwäschegesetz geändert werden, um ein nationales Transparenzregister einzurichten. Das Register müsse der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein. Die Linksfraktion verweist auf Äußerungen von Regierungsmitgliedern, die sich ebenfalls für ein Verbot von Briefkastenfirmen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, ausgesprochen hätten. Die organisierte Finanzkriminalität müsse mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, fordert die Fraktion.

(Deutscher Bundestag, hib vom 21.04.2016/Viola C. Didier)


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