22.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommt das Verbot von Briefkastenfirmen?

Beitrag mit Bild

Eine Briefkastenfirma ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes befolgt, der nach außen nicht in Erscheinung tritt.

Die Fraktion Die Linke will anonyme Briefkastenfirmen verbieten lassen und setzt sich außerdem für ein nationales Transparenzregister ein.

Die Bundesregierung soll die Initiative ergreifen, um Briefkastenfirmen sowie andere Unternehmen und Stiftungen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, weltweit zu verbieten, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion.

Geldwäsche soll stärker bekämpft werden

Außerdem soll das Geldwäschegesetz geändert werden, um ein nationales Transparenzregister einzurichten. Das Register müsse der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein. Die Linksfraktion verweist auf Äußerungen von Regierungsmitgliedern, die sich ebenfalls für ein Verbot von Briefkastenfirmen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, ausgesprochen hätten. Die organisierte Finanzkriminalität müsse mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, fordert die Fraktion.

(Deutscher Bundestag, hib vom 21.04.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (z.B. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)