22.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Kommt das Verbot von Briefkastenfirmen?

Beitrag mit Bild

Eine Briefkastenfirma ist in der Umgangssprache die Bezeichnung für ein Unternehmen, das zwar rechtlich existiert, jedoch tatsächlich keinen Geschäftsbetrieb unterhält. Es werden ausschließlich die wirtschaftlichen Zwecke eines Hintermannes befolgt, der nach außen nicht in Erscheinung tritt.

Die Fraktion Die Linke will anonyme Briefkastenfirmen verbieten lassen und setzt sich außerdem für ein nationales Transparenzregister ein.

Die Bundesregierung soll die Initiative ergreifen, um Briefkastenfirmen sowie andere Unternehmen und Stiftungen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, weltweit zu verbieten, heißt es in einem Antrag der Linksfraktion.

Geldwäsche soll stärker bekämpft werden

Außerdem soll das Geldwäschegesetz geändert werden, um ein nationales Transparenzregister einzurichten. Das Register müsse der Öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich sein. Die Linksfraktion verweist auf Äußerungen von Regierungsmitgliedern, die sich ebenfalls für ein Verbot von Briefkastenfirmen, deren wirtschaftliche Berechtigte anonym bleiben, ausgesprochen hätten. Die organisierte Finanzkriminalität müsse mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden, fordert die Fraktion.

(Deutscher Bundestag, hib vom 21.04.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


23.04.2026

Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der BFH stellt klar, dass für die Grunderwerbsteuer die zivilrechtliche Gesellschafterstellung zählt, nicht eine bloß wirtschaftliche Vorbindung.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht