09.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

Beitrag mit Bild

© nmann77/fotolia.com

Die Bundesregierung will Gewinnverlagerungen unterbinden und die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen einschränken. Dies soll auch für andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen gelten, schreibt der Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vor.

Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte lassen sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten – zum Beispiel mit „Lizenzboxen“ – geführt. „Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet“, begründet die Bundesregierung daher die aktuelle Maßnahme.

Den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen finden Sie hier.

(Dt. Bundestag, hib vom 07.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)