27.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DRÄS 8 verabschiedet

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Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) verabschiedet. Mit DRÄS 8 wird vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die geänderten gesetzlichen Anforderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz angepasst.

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) hat zahlreiche Anpassungen notwendig gemacht. Im Wesentlichen erhält DRS 20 nun zwei neue Abschnitte, in denen die neuen Berichtspflichten konkretisiert werden. Dies betrifft zum einen die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und zum anderen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung. Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen an sämtlichen Standards vorgenommen. Dies betrifft die Verschiebung von Paragrafen im Gesetz, insbesondere von § 315a HGB a.F. zu § 315e HGB n.F.

DRS 20 wird noch 2017 erscheinen

„Bei der Entwicklung des DRÄS 8 hatten wir uns zum Ziel gesetzt, den Anwendern eine möglichst klare und hilfreiche Konkretisierung der geänderten Normen mit hinreichenden Freiheitsgraden zur Verfügung zu stellen, ohne dabei den DRS 20 einer generellen Revision zu unterziehen“, erklärt Peter Mißler, Vizepräsident des DRSC. „Die Rückmeldungen während der Konsultation zu E-DRÄS 8 haben uns dies bestätigt.“ Der geänderte DRS 20 wird mit der nächsten Ergänzungslieferung für die Deutschen Rechnungslegungs Standards noch im Jahr 2017 erscheinen. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 8 befindet sich hier.

(DRSC vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


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