11.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

AÜG-Reform: Das sollten Sie wissen

Beitrag mit Bild

Leiharbeit kann ein Sprungbrett ins Normalarbeitsverhältnis sein, das durch die AÜG-Reform sozialverträglich umrahmt, jedoch nicht regulativ verhindert werden sollte.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze ist nun beschlossene Sache. Neben Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay enthält das neue Recht zahlreiche weitere wichtige Regelungen, die der juristischen Sichtung bedürfen.

Die Neuregelung des AÜG wird zum 1. April 2017 in Kraft treten. Neben Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay werden vor allem das Verbot der Reserveerlaubnis, das Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers und die Rechte des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG eine Rolle spielen.

Fachbeitrag zum Thema

Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen werden umfangreiche Änderungen ihrer Verträge umsetzen müssen. Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), hilft in seinem Fachbeitrag „Zur Vorbereitung auf die AÜG-Reform – Hinweise und Fragen zum neuen Recht“ Praktikern, das neue Recht zu verstehen und sich vorzubereiten. Er gibt keinen vollständigen Überblick, sondern konkrete Hinweise auf Unklarheiten des Gesetzes und Handlungsempfehlungen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 11.11.2016, Heft 45, Seite 2663 – 2667 sowie online unter DB1219820.


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


19.11.2025

Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Bei Nachzahlungszinsen infolge eines vom Finanzamt mitverursachten Rechtsirrtums kann ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein.

weiterlesen
Nachzahlungszinsen bei Umsatzsteuer: Billigkeit vor Bürokratie

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


19.11.2025

Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Der IASB hat klargestellt, wie Unternehmen Abschlüsse umrechnen müssen, wenn die Darstellungswährung in einem Hochinflationsland liegt.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


18.11.2025

DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Mit der verabschiedeten Position zum Omnibus-I-Paket will das EU-Parlament Unternehmen gezielt von übermäßiger Bürokratie entlasten.

weiterlesen
DStV zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank