31.07.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitsschutzkontrollgesetz kommt

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Gute Arbeit erfordert gute Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz: Um die Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben, hat die Bundesregierung das Arbeitsschutzkontrollgesetz (Entwurf) beschlossen. Werkverträge und Leiharbeit werden in der Fleischindustrie im Kerngeschäft verboten.

Geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind das Ziel – das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll zudem die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht stärken. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am Mittwoch beschlossen. Er sieht unter anderem bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten vor, auch in anderen Branchen.

Wirksame Kontrolle für gute Arbeitsbedingungen

Gerade in der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie ist die Bedeutung einer starken Arbeitsschutzaufsicht sichtbar geworden. „Dass die Arbeitsbedingungen und die Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie oft unterirdisch sind, war in den letzten Wochen unübersehbar – und nicht länger hinnehmbar“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

16-Stunden-Tage und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften sind nicht länger akzeptabel. Gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse sind das Gebot der Stunde. „Deshalb werden wir den Missbrauch von Werkverträgen beenden, mehr Kontrollen und höhere Bußgelder einführen“, so Heil.

Arbeitsschutzkontrollgesetz – das sind die Eckpunkte

Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen. Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig. Dies gilt für Werkverträge ab dem 01.01.2021, für Leiharbeit ab dem 01.04.2021. Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.
  • Es werden für die Bundesländer einheitliche verbindliche Kontrollquoten gelten und es soll Schwerpunktkontrollen in Risikobranchen geben. Durchgeführt werden die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden.
  • Für die Unterbringung der Beschäftigten gelten Mindeststandards, auch außerhalb des Betriebsgeländes.
  • Arbeitgeber müssen die zuständigen Behörden über Wohn- und Einsatzort aller Arbeitskräfte informieren. So werden effektivere Kontrollen möglich.
  • Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der Beschäftigten wirksam zu überprüfen, gilt eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie.
  • Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen künftig höhere Bußgelder. Der entsprechende Rahmen wird von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt.
  • Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gebildet werden, um u.a. Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können.

(Bundesregierung / BMAS, PM vom 29.07.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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