• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

20.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

BAG: Befristung bleibt trotz Betriebsratstätigkeit wirksam

Ein Betriebsratsamt schützt befristet Beschäftigte nicht automatisch vor dem Auslaufen ihres Arbeitsvertrags. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die sachlich gerechtfertigte Befristung auch bei einer Wahl in den Betriebsrat wirksam bleibt.

Beitrag mit Bild

©Style-Photography/fotolia.com

Ein Arbeitnehmer hatte bei einem Logistikunternehmen zunächst einen befristeten Vertrag, der zweimal verlängert wurde und am 14.02.2023 endete. Während des laufenden Vertrags wurde er in den Betriebsrat gewählt. Von 19 Mitarbeitenden mit auslaufenden Verträgen erhielten 16 ein Angebot zur Entfristung – der Kläger jedoch nicht. Er sah darin eine unzulässige Benachteiligung wegen seines Betriebsratsamts und klagte auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Benachteiligung oder berechtigte Entscheidung?

Der Kläger argumentierte, seine Nichtübernahme resultiere allein aus seiner aktiven Rolle im Betriebsrat, insbesondere als Kandidat auf der Gewerkschaftsliste. Die Arbeitgeberin hingegen führte unzureichende Leistungen und persönliches Verhalten als Gründe an und bestritt eine Benachteiligung aufgrund des Betriebsratsamts.

Die Entscheidung des BAG: Befristung bleibt wirksam

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte mit Urteil vom 18.06.2025 (7 AZR 50/24) die Entscheidungen der Vorinstanzen: Die Befristung war wirksam, auch nach der Wahl in den Betriebsrat. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht nur bei nachgewiesener Benachteiligung wegen des Amts – und diese konnte der Kläger nicht nachweisen. Der Schutz aus § 78 Satz 2 BetrVG reiche aus, eine automatische Entfristung sei nicht vorgesehen.


BAG vom 18.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank