18.08.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Erfolgshonorare für Wirtschaftsprüfer?

Rechtsanwälten stehen in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen wie beispielsweise der Hilfeleistung in Steuersachen die erweiterten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren offen. Dies gilt allerdings nicht für Wirtschaftsprüfer, was die WPK im Hinblick auf Erfolgshonorare moniert.

Beitrag mit Bild

©Bacho Foto/fotolia.com

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurde am 17.08.2021 verkündet (BGBl. I, S. 3415). Es wird am 01.10.2021 in Kraft treten.

Für WP/vBP bleibt es bei der derzeitigen Regelung nach § 55a WPO, wonach sie für eine Hilfeleistung in Steuersachen Erfolgshonorare nur dann vereinbaren dürfen, wenn der Auftraggeber bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines solchen Honorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Die einzige Neuerung liegt darin, dass bei dieser Abwägung nicht mehr auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abgestellt wird.

Keine erweiterten Möglichkeiten für WP/vBP bei Erfolgshonoraren

Bedauerlicherweise wurde die Anregung der WPK nicht aufgegriffen, dass nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch WP/vBP in sich überschneidenden Tätigkeitsbereichen – der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 55, 55a WPO) – gleichermaßen die erweiterten Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren offenstehen.

Erfolgshonorare für Rechtsanwälte bei Geldforderungen bis 2.000 Euro

Rechtsanwälte dürfen demgegenüber künftig bei sämtlichen Geldforderungen bis 2.000 Euro Erfolgshonorare vereinbaren, soweit diese pfändbar sind (§ 4a Abs. 1 Satz 2 RVG). Die Übernahme von Kosten des Mandanten im Rahmen der Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist allerdings nur bei außergerichtlichen Inkassodienstleistungen und im gerichtlichen Mahnverfahren zulässig (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO). Die noch im Regierungsentwurf vorgesehenen Hinweispflichten zur Vergütung von Inkassodienstleistern, die immer mehr auch als Legal-Tech-Unternehmen auftreten, sollen nunmehr nur noch Gegenstand der Vergütungsvereinbarung zwischen dem Inkassodienstleister und dem Mandanten sein, so wie dies auch bei Rechtsanwälten üblich ist.

WPK will die Kohärenz der Regelungen weiterverfolgen

Die WPK wird die Angelegenheit weiterverfolgen. Hintergrund ist eine Entschließung des Deutschen Bundestages mit der Bitte an die Bundesregierung zu prüfen, ob die Kohärenz zwischen den berufsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsanwaltschaft einerseits und anderen Rechtsdienstleistern andererseits Anpassungen im Hinblick auf weitere Anforderungen notwendig macht (beispielsweise bei der Verschwiegenheitspflicht). Dafür soll das Gesetz bereits nach drei Jahren evaluiert werden.


WPK vom 17.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


07.07.2025

Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Benefits sind längst mehr als freiwillige Zusatzleistungen; sie sind strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Positionierung im Arbeitsmarkt.

weiterlesen
Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


07.07.2025

TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Ein neuer delegierter Rechtsakt bringt klare Vorgaben für die Berichterstattung ab 2026 mit neuen Meldebögen und dem Grundsatz der Wesentlichkeit.

weiterlesen
TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank