27.04.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Modernisierung der Betriebsratsarbeit

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Die Bundesregierung will die Arbeit von Betriebsräten modernisieren und erleichtern. Das ist das Ziel des von ihr vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz).

Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie ermöglichen den Beschäftigten eine demokratische Teilhabe. „Die in erster Linie im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelte betriebliche Mitbestimmung sieht sich jedoch auch Herausforderungen ausgesetzt“, heißt es in dem Entwurf. Dazu gehörten zum einen die geringe Anzahl an Betriebsratsgremien vor allem in kleineren Betrieben. Zum anderen auch die zunehmende Digitalisierung und Fragen der innerbetrieblichen Qualifizierung in Zeiten der Fachkräftesicherung.

Vereinfachung und mehr Schutz

Der Entwurf sieht vor, Betriebsratswahlen zu vereinfachen. Der Anwendungsbereich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung wird für die Wahl des Betriebsrats ausgeweitet.

Um den Schutz von Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu erhöhen, erfolgt eine deutliche Verbesserung des Kündigungsschutzes. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden ist die Streichung der Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung vorgesehen.

Betriebsratsarbeit 4.0

Auch im Hinblick auf die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) sind Neuerungen vorgesehen. Geplant ist, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen beim Einsatz von KI für den Betriebsrat als erforderlich gilt. Auch kommt die Klarstellung, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn der Einsatz von KI im Betrieb vorgesehen ist.

Betriebsräte erhalten die Möglichkeit, unter ausschließlich selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Dies leistet zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der Betriebsratsarbeit. Künftig können Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Betriebsräten Rechte bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit einzuräumen.

(Dt. Bundestag vom 23.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht