• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen?

07.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen?

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden – oder, wenn solche in Zukunft geplant sind. Dies muss jedoch der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemeldet werden.

Nach Inkrafttreten des APAReG am 17. Juni 2016 wurde für fast alle Berufspraxen, die zu diesem Zeitpunkt über eine Teilnahmebescheinigung verfügten, die nächste Qualitätskontrolle bis zum Ablauf der Bescheinigung angeordnet. Darunter sind auch Praxen, die seit der letzten Qualitätskontrolle keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt haben und somit über keine Grundgesamtheit für die Durchführung einer Qualitätskontrolle verfügen.

Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden. In ihrem Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle hat beschrieben, welche Prüfungen konkret darunter fallen.

Mitteilung an die WPK erforderlich

Wurden seit der letzten Qualitätskontrolle keine gesetzlichen Abschlussprüfungen nach § 316 HGB mehr durchgeführt, besteht aber weiterhin die konkrete Absicht, in Zukunft wieder solche Prüfungen durchzuführen, so ist der WPK mitzuteilen. Dann bleibt die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer erhalten. Besteht auch in Zukunft keine Absicht mehr, gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen, kann auf die Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer auch verzichtet werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle entfällt dann vollständig.

(WPK vom 04.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank