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18.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

BGA: Gesetz zu Insolvenzanfechtungen bringt mehr Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen

Beitrag mit Bild

Das geltende Insolvenzanfechtungsrecht, namentlich die Praxis der Vorsatzanfechtung nach § 133 I InsO belastet den Wirtschaftsverkehr mit unverhältnismäßigen und unkalkulierbaren Risiken.

Am vergangenen Freitag fand die erste Lesung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz im Deutschen Bundestag statt.

„Mit dem Gesetzentwurf zur Insolvenzanfechtung werden die Hürden für Insolvenzanfechtungen wieder höher gelegt. Ratenzahlungen und anderen Zahlungserleichterungen, die Unternehmen ihren Kunden gewähren, können bald nicht mehr so einfach von Insolvenzverwaltern angefochten werden. Damit werden die Fehlentwicklungen der letzten Jahre endlich korrigiert. Von dieser Verbesserung profitieren Großhändler und unternehmensnahe Dienstleister ganz besonders“, erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der ersten Lesung.

Ende der „ausufernden Anfechtungspraxis“?

Seit einigen Jahren werden Unternehmen zunehmend von Insolvenzverwaltern aufgefordert, bis zu 10 Jahre zurückliegende Zahlungen ihrer mittlerweile insolventen Kunden zurückzuzahlen. Gegenstand der zum Teil serienmäßig betriebenen Rückforderungen sind Zahlungen, die die Unternehmen von ihren Kunden im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben. Diese Finanzierungsinstrumente, auf die Insolvenzverwalter ihre Anfechtungen unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen, gehören zu elementaren Dienstleistungsfunktionen von Großhandelsunternehmen. Damit trifft die Praxis der Insolvenzverwalter den Großhandel im Kern. Auch unternehmensnahe Dienstleister leiden unter der Vorgehensweise der Insolvenzverwalter. „Das Gesetzgebungsverfahren ist nun zügig zum Abschluss zu bringen, um Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen“, fordert daher der BGA. Die ausufernde Anfechtungspraxis durch Insolvenzverwalter schaffe für viele Unternehmen Unsicherheiten und Belastungen.

(BGA vom 14.01.2016 / Viola C. Didier)


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