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BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil II
Im ersten Teil dieses Beitrags wurde das BFH-Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) zur Anwendung der Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG bereits näher analysiert.
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Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie gegen Darlehensübernahme
Die lebzeitige Übertragung privat gehaltener Immobilien ist ein gerne gewählter Weg für die Übertragung von Vermögen zur vorweggenommenen Erbfolge.
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BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I
Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.
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Steuerneutrale Einlagenrückgewähr trotz nicht erfasster Einlagen im steuerlichen Einlagekonto durch Nennkapitalerhöhung mit anschließender Auskehr?
Einige Kapitalgesellschaften, insbesondere solche mit langer Historie, könnten vor der Herausforderung stehen, dass in der Vergangenheit geleistete Gesellschaftereinlagen nicht immer ordnungsgemäß im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG erfasst worden sind.
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Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts
Familienstiftungen spielen bei der Nachfolgeplanung eine zentrale Rolle. Dabei wird regelmäßig die Errichtung einer Familienstiftung im Ausland erwogen, in steuerlicher Hinsicht aber oft durch die sog. Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG verhindert.
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Zur körperschaftsteuerlichen Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an der Organgesellschaft (BFH vom 11.12.2024 – I R 33/22)
Ob der „ganze Gewinn“ im Sinne des § 14 KStG abgeführt wird, wenn an der Organgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht, die mit einer Gewinnzuweisung an den Gesellschafter (Mitunternehmer) verbunden ist, wird von der Literatur, der Finanzverwaltung und von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Mit Urteil vom 11.12.2024 (I R 33/22) hat der BFH hierzu erstmals Stellung bezogen.
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