Das Ausscheiden eines Mitgesellschafters aus einer Gesellschaft gegen eine Abfindung in Form eines Teilbetriebs löst keinen Veräußerungsgewinn aus, entschied das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil. Der Mitgesellschafter einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GbR schied aus der Gesellschaft aus. Die fünf übrigen Gesellschafter führten die GbR fort, während der ehemalige Gesellschafter die Aktiva, Passiva sowie den Kundenstamm
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16.03.2015