Der BGH hat die Barabfindung auf Grundlage des Ertragswerts festgesetzt, der vorliegend den Barwert der Ausgleichszahlungen aufgrund des Unternehmensvertrags überstieg.
Meldung
19.05.2016
Meldung
19.05.2016
Der BGH hat die Barabfindung auf Grundlage des Ertragswerts festgesetzt, der vorliegend den Barwert der Ausgleichszahlungen aufgrund des Unternehmensvertrags überstieg.
Meldung
19.05.2016
Nach seinem Wortlaut findet § 32a KStG zwar grundsätzlich auch auf ältere Fälle Anwendung. Dies wäre aber eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung.
Meldung
18.05.2016
Auch bei Stellen auf dem Mindestlohnniveau werden immer öfter zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten wie beispielsweise soziale Kompetenzen gefragt.
Meldung
18.05.2016
Der vzbv kritisierte die mit Fachausdrücken gespickten englischen Nutzungsbedingungen von WhatsApp und bekam Recht.
Meldung
18.05.2016
Die vollständige Neufassung von IFRS 9 wirft zahlreiche Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf.
Meldung
18.05.2016
Die bloße Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung, für die einkommenserhöhend ein Korrekturbetrag angesetzt werden könnte.
Meldung
17.05.2016
Eine „Nettolohnoptimierung“ kann sich im Beitragsrecht der Sozialversicherung ganz beachtlich auswirken.
Meldung
17.05.2016
In zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte werden Neuregelungen vorgenommen.
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen