Die wichtigste Ergänzung besteht darin, dass in IFRS 2 nun erstmals Vorschriften enthalten sind, die die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich resultierenden Verpflichtungen betrifft.
Anteilsbasierte Vergütungen in der Praxis
Die wichtigste Ergänzung besteht darin, dass in IFRS 2 nun erstmals Vorschriften enthalten sind, die die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich resultierenden Verpflichtungen betrifft.
Der dritte Senat des BFH hatte 2013 entschieden, dass die Kosten eines Erststudiums nicht steuerlich absetzbar sind. Der sechste Senat des BFH hielt diese Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitausbildung in 2014 jedoch für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun hierzu entscheiden.
Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten
Der dritte Senat des BFH hatte 2013 entschieden, dass die Kosten eines Erststudiums nicht steuerlich absetzbar sind. Der sechste Senat des BFH hielt diese Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitausbildung in 2014 jedoch für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun hierzu entscheiden.
Das BAG hat sich mit der Auslegung einer Versorgungsordnung befasst und neben dem Streitfall am 30.08.2016 zwei weitere gleichgelagerte Fälle entschieden: 3 AZR 361/15 und 3 AZR 362/15.
Zur Leistungszusage bei Betriebsrentenanwartschaften
Das BAG hat sich mit der Auslegung einer Versorgungsordnung befasst und neben dem Streitfall am 30.08.2016 zwei weitere gleichgelagerte Fälle entschieden: 3 AZR 361/15 und 3 AZR 362/15.
Es spricht nichts dagegen, wenn sich der Arbeitgeber bei der Festlegung des Zinssatzes für Versorgungskapital an der Rendite für Nullkuponanleihen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik orientiert.
BAG zur Verzinsung des Versorgungskapitals
Es spricht nichts dagegen, wenn sich der Arbeitgeber bei der Festlegung des Zinssatzes für Versorgungskapital an der Rendite für Nullkuponanleihen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik orientiert.
Handelsregisteranmeldung: Keine gemeinschaftliche Abgabe der Versicherung der zum Nichtvorliegen von Bestellhindernissen durch Geschäftsführer
Zur Angabe der Versicherung im Handelsregister
Handelsregisteranmeldung: Keine gemeinschaftliche Abgabe der Versicherung der zum Nichtvorliegen von Bestellhindernissen durch Geschäftsführer
Der beschenkte Ehegatte trägt grundsätzlich die Beweislast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Im Zweifel wird die Schenkungsteuer fällig.
Schenkungsteuer: Zuwendungen unter Eheleuten vom Einzelkonto
Der beschenkte Ehegatte trägt grundsätzlich die Beweislast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Im Zweifel wird die Schenkungsteuer fällig.
Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss können vermieden werden, wenn die branchenspezifischen Unterschiede von Krankenhäusern berücksichtigt werden.
IDW zur Rechnungslegung von Krankenhäusern
Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss können vermieden werden, wenn die branchenspezifischen Unterschiede von Krankenhäusern berücksichtigt werden.
Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber. Bereits seit dem 1. Januar 2009 ist die Förderung der Mitarbeitergesundheit mit Steuervorteil möglich.
Steuervorteil Gesundheitsförderung
Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber. Bereits seit dem 1. Januar 2009 ist die Förderung der Mitarbeitergesundheit mit Steuervorteil möglich.