EU-Kommission: Es gibt angemessenere Maßnahmen als die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes, um den sozialen Schutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Meldung
17.06.2016
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17.06.2016
EU-Kommission: Es gibt angemessenere Maßnahmen als die Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes, um den sozialen Schutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten.
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17.06.2016
Komplizierte Buchführung: Aufwendungen für Kalender mit Firmenlogo sind nur bei Einhaltung formeller Vorschriften abzugsfähig.
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17.06.2016
Ein reiner Vermögensschaden, der sich unmittelbar auf dem Bankkonto des Klägers verwirklicht, ist für sich genommen nicht relevant zur Bestimmung des Ortes, an dem sich der Schaden ereignet.
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17.06.2016
Nach IFRS 10 sind konzerninterne Aufwendungen und Erträge vollständig zu eliminieren.
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16.06.2016
Aus dem gesetzeswortlaut lässt sich keine zeitliche Einschränkung dahingehend herleiten, dass das Ersatzwirtschaftsgut vor der Übertragung der Rücklage fertig gestellt sein muss.
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16.06.2016
Bisher hemmen Haftungsrisiken den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland – dies soll sich in Zukunft ändern.
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16.06.2016
Die Erfüllung von Compliance-Anforderungen ist das Gebot der Stunde, daher muss eine abgestimmte inhaltliche und personelle Auseinandersetzung mit dem Thema Verrechnungspreise erfolgen.
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16.06.2016
„In der EU sind derzeit Millionen von Menschen arbeitslos. Wir müssen deshalb alles in unserer Macht Stehende tun, damit sie sich die Kompetenzen aneignen können, die auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt gebraucht werden“, erklärte Valdis Dombrovskis, der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident der Kommission.
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