Ist ein Kopftuch am Arbeitsplatz ein Entlassungsgrund? Unter Umständen ja, sagt der EuGH.
Meldung
15.03.2017
Meldung
15.03.2017
Ist ein Kopftuch am Arbeitsplatz ein Entlassungsgrund? Unter Umständen ja, sagt der EuGH.
Meldung
15.03.2017
Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt den Anstieg des Geschäftsklimas kleiner und mittlerer Firmen dank deutlich besserer Lageurteile; Großunternehmen fallen wegen pessimistischerer Erwartungen stimmungsmäßig weiter zurück.
Meldung
14.03.2017
Die aktuellen Entscheidungen des BFH zur steuerlichen Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei der Firmenwagenbesteuerung überzeugen, findet Dipl.-Fw. Walter Niermann.
Meldung
14.03.2017
Wäre ein vereinfachtes, standardisiertes Produktinformationsblatt ein wesentlicher Beitrag zur Aktienkultur in Deutschland?
Meldung
14.03.2017
Die APAS hatte am 19.08.2016 eine Absichtserklärung mit der US-amerikanischen Prüferaufsicht (PCAOB) unterzeichnet, die gemeinsame Inspektionen bei Abschlussprüfern möglich macht.
Meldung
14.03.2017
Minijobs waren ursprünglich auch als Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit konzipiert; die hohe Frauenquote hängt eng mit den sozial- und steuerrechtlichen Regelungen für Verheiratete
zusammen.
Meldung
13.03.2017
Das geltende Insolvenzrecht ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten. Geraten in einem Konzern mehrere Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wird es kompliziert.
Meldung
13.03.2017
Ärzte in der Gemeinschaftspraxis: Wer kein wirtschaftliches Risiko trägt, ist auch nicht selbstständig tätig, so das Urteil des LSG.
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen