Zwar ist es für die Annahme eines Arbeitsunfalls erforderlich, dass die schädliche Einwirkung innerhalb einer Arbeitsschicht aufgetreten ist. Auf einen kalendermäßig genau bestimmbaren Tag kommt es jedoch nicht an.
Meldung
17.08.2017
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17.08.2017
Zwar ist es für die Annahme eines Arbeitsunfalls erforderlich, dass die schädliche Einwirkung innerhalb einer Arbeitsschicht aufgetreten ist. Auf einen kalendermäßig genau bestimmbaren Tag kommt es jedoch nicht an.
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17.08.2017
Atypische Beschäftigung stagniert auf hohem Niveau. Zwar kann man die Entwicklung recht präzise messen, eine Erklärung für die starke Verbreitung von Teilzeit, Befristung, Minijobs und Leiharbeit fehlt noch.
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16.08.2017
Die Banken wünschen sie sich punktuelle Erleichterungen. Mit einer Deregulierung ist allerdings nicht zu rechnen, allenfalls mit Vereinfachungen, die Vorschriften zu erfüllen.
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16.08.2017
Die vom IDW vorgeschlagenen Änderungen in DRS 20 Konzernlagebericht betreffen u.a. die Steuerrelevanz.
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16.08.2017
Der BFH stellt klar: Scheidungskosten sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
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16.08.2017
Kontrolle alle drei Minuten: Das Interesse des Arbeitgebers, die Arbeitsbereitschaft eines Angestellten zu kontrollieren, erfordert keine derart enge zeitliche Überwachung, entschied das Arbeitsgericht.
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15.08.2017
FG Münster: Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat.
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15.08.2017
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren zum EZB-Anleihenkaufprogramm ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.
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