BAG-Urteil: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz und sind damit unpfändbar.
Meldung
24.08.2017
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24.08.2017
BAG-Urteil: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz und sind damit unpfändbar.
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24.08.2017
ERP-Anbieter im Aufwind: 69 % erzielten steigende und 24 % stabile Umsätze im ersten Halbjahr 2017.
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24.08.2017
Edeka-Tengelmann-Fusion: Die Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig, entschied das OLG Düsseldorf.
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24.08.2017
Arbeitgeber im Sinne des ArbGG ist nur, wer mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt. Wer das nicht tut, kann nicht vor dem Arbeitsgericht verklagt werden oder klagen.
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23.08.2017
Nach einer Fusion würde das neue Unternehmen über die größte Palette an Pestiziden und die stärksten Marktanteile bei Saatgut verfügen und somit zum größten Unternehmen der Branche werden.
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23.08.2017
Eine Kündigung zur Nutzung vorzeitiger Rente und die anschließende Rücknahme des Rentenantrags kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechtfertigen.
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23.08.2017
Tatsächliche Verständigung: Der BFH hat sich mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem Motivirrtum über die verfahrensrechtliche Umsetzbarkeit einer Verständigung beschäftigt.
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23.08.2017
„Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installationsdateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu“, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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