Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der ‚Instrumentenkasten‘ für die Altersversorgung in Unternehmen erweitert.
Meldung
23.10.2017
Meldung
23.10.2017
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der ‚Instrumentenkasten‘ für die Altersversorgung in Unternehmen erweitert.
Meldung
20.10.2017
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang? Dafür muss der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen.
Meldung
20.10.2017
Das EU-US-Datenschutzschild wurde trat am 01.08.2016 in Kraft. Bei Inkrafttreten hatte sich die Kommission verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Meldung
20.10.2017
Die Werbeaussage einiger Portale, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
Meldung
20.10.2017
Mit der Änderung der Entsenderichtlinie sollen ein besserer Arbeitnehmerschutz, mehr Transparenz und größere Rechtsklarheit erreicht werden. Insbesondere soll der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Arbeitnehmern auch für entsandte Arbeitnehmer gelten.
Meldung
19.10.2017
Die Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht erfordert kein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), entschied das BAG.
Meldung
19.10.2017
Verstößt auch § 8c Satz 2 KStG gegen die Verfassung? Davon ist das FG Hamburg überzeugt.
Meldung
19.10.2017
Aussagekräftige Berichterstattung ist auch in der digitalen Welt möglich, doch die Planungssicherheit für Unternehmensleiter, Anteilseigner und sonstige Stakeholder wird zumindest in der Transformationsphase abnehmen.
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen