Der LEI-Code ist eine zwanzigstellige alphanumerische Unternehmenskennung. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.
Meldung
27.02.2017
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27.02.2017
Der LEI-Code ist eine zwanzigstellige alphanumerische Unternehmenskennung. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.
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27.02.2017
Die Prüfung der Abrechnung eines KWK-Anlagenbetreibers hat einige Besonderheiten, die vom Prüfer beachtet werden müssen.
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24.02.2017
In manchen Fällen haben Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf freie Rosenmontage oder Faschingsdienstage. Stichwort: betriebliche Übung.
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24.02.2017
Der Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages bei mehrfacher Abtretung zur Kreditsicherung ist unzulässig.
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24.02.2017
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten, der sich aus dem Kurs im Zeitpunkt der Darlehensaufnahme ergibt.
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24.02.2017
Das DRSC bittet um die Teilnahme an der Befragung von GLASS zur Bilanzierung der Effekte einer hohen Inflation.
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23.02.2017
Die überarbeiteten Leitlinien gelten für Verstöße bei Ad-hoc-Mitteilungen und Stimmrechtsmeldungen sowie der Finanzberichterstattung.
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23.02.2017
Die Insolvenzordnung sieht drei mögliche Insolvenzeröffnungsgründe vor: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liegt einer der Gründe vor, besteht Insolvenzreife.
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