„Übermittelt“ im Sinne der AO wird ein Einspruch bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Übermittlungshandlung (Absenden) und nicht erst im Zeitpunkt des Übermittlungserfolgs (Eingang beim zuständigen Finanzamt).
Meldung
09.10.2017
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09.10.2017
„Übermittelt“ im Sinne der AO wird ein Einspruch bereits im Zeitpunkt der Vornahme der Übermittlungshandlung (Absenden) und nicht erst im Zeitpunkt des Übermittlungserfolgs (Eingang beim zuständigen Finanzamt).
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09.10.2017
Arbeitnehmer sollen entsprechende Informationsrechte im Falle einer Krise bekommen.
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09.10.2017
Musterverfahren gegen Volkswagen AG nach dem KapMuG: Die Anmeldefrist für Anleger ist abgelaufen.
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09.10.2017
Das FG Stuttgart hat sich mit dem gewerbesteuerlichen Verlustabzug bei Einbringung eines Betriebs von einer Kapital- in eine Personengesellschaft beschäftigt.
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06.10.2017
Auf einem Zeitwertkonto eingestellter Arbeitslohn ist nicht bereits bei der Einzahlung zu besteuern, sondern er fließt dem Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase zu.
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06.10.2017
Systematische Internalisierung: Die BaFin hat ein Muster für Mitteilungen und Hinweis zu Übergangsphase erstellt.
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06.10.2017
Bekämpfung der Geldwäsche: Die WPK hat die Anordnungen zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Abs. 9 GwG) sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten (§ 7 Abs. 3 Satz 1 GwG) aktualisiert.
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06.10.2017
Die Zahlen belegen, dass das PartGmbB eine Erfolgsgeschichte ist.
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