Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sollte eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht werden. Dafür wurde die traditionelle quellentheoretische Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben.
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Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens
Nach der Rechtsprechung des BGH trifft eine Bank bei einem Finanzierungsberatungsvertrag gegenüber dem Darlehensnehmer in die Verpflichtung zur Aufklärung über die spezifischen Nachteile und Risiken der empfohlenen Finanzierungsform.
Keine Nachversteuerung bei späterem Herabsinken der Beteiligtenquote
Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Schenkungsteuer wegen des nachträglichen Wegfalls des Verschonungsabschlags und des Abzugsbetrags infolge der Veräußerung des begünstigten Vermögens anderweitig festgesetzt werden konnte.
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Stiftung von Todes wegen erst ab Erstellung der Satzung gemeinnützig
Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bedarf es einer Satzung, die im Streitfall für die Stiftung jedoch nicht existierte. Damit wurde die Körperschaftsteuer fällig.
Aufstockung der Anteile an der MVV durch die EnBW kartellrechtlich unbedenklich
Im Bereich der Energieversorgung erreichen die beiden Unternehmen in keinem der betroffenen Märkte eine bedenkliche Position. Die EnBW erwirbt trotz einer Sperrminorität keinen hinreichend großen Einfluss auf die MVV.
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein
Ein Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld stellt keinen laufenden Arbeitslohn, sondern neben der Abfindungszahlung einen Teil einer begünstigt zu besteuernden Gesamtabfindung dar.
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Provisionen können Elterngeld erhöhen
Das Elterngeld bemisst sich an verschiedenen Vergütungsbestandteilen. Werden Provisionen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht.
Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge
Das FG Münster widerspricht dem BMF: Dem Wortlaut der Zinsschrankenregelung sei in Bezug auf Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten keine Einschränkung zu entnehmen.