Mit 70 Jahren moderner denn je:
DER BETRIEB feiert Geburtstag
Im Januar 1948 erschien die erste Ausgabe von DER BETRIEB als Beilage im Handelsblatt. Seitdem ist DER BETRIEB die bewährte, top-aktuelle und verlässliche Informations- und Recherchequelle rund um die Themen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft. Dabei ist DER BETRIEB schon lange keine reine Fachzeitschrift mehr. Mit der neuen Live-App stehen Ihnen alle Inhalte tagesaktuell noch
Kontoführungsgebühren nicht vom Anderkonto einziehbar
Anderkonten werden von Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Verwahrung von Mandantengelden genutzt.
Vorsteuerabzug: Zur Berichtigung von Gutschriften
Die Rechtsentwicklung zur elektronischen Rechnung bestätigt, „dass die Anforderungen an ihre Anerkennung nicht überspannt werden dürfen“, erklärt das FG in Bezug auf die fehlende elektronische Signatur in einer Gutschrift.
©Stockfotos-MG/fotolia.com Unternehmenskreditmarkt bleibt in Schwung
Zumindest in der nächsten Zeit bleibt das Neugeschäft mit Unternehmenskrediten schwungvoll.
Befristung des Arbeitsvertrags eines Fußballspielers
Im Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Daher ist auch eine Befristung rechtens, so das BAG.
Rechnungstellung: Kein Leistungsempfänger – keine rückwirkende Berichtigung
Rechnungen ohne Angaben zum Leistungsempfänger sind nicht berichtigungsfähig.
©Picture-Factory/fotolia.com Jubiläums-Wochenende als abzugsfähige Betriebsausgabe?
Bei den Gesprächen während der gesamten Veranstaltung standen berufliche Themen, nicht aber die Feier als solche im Vordergrund. Daher waren die Aufwendungen für das Jubiläums-Wochenende als Betriebsausgaben anzuerkennen.
©Stockfotos-MG/fotolia.com Arbeitszeugnis: Zur Formulierung einer „selbstständigen Arbeitsweise“
Klares Votum: Die Erwähnung einer selbstständigen Arbeitsweise ist kein Zeugnisbrauch bei Rechtsanwaltskanzleien mit internationaler Ausrichtung.