Freigrenzen sind Regelungen, nach denen Einkünfte erst ab einer bestimmten
Grenze erfasst werden. Liegen die Einnahmen oder Einkünfte über der jeweiligen Freigrenze, wird die gesamte Einnahme bzw. Einkunft besteuert.
Meldung
21.01.2019
Meldung
21.01.2019
Freigrenzen sind Regelungen, nach denen Einkünfte erst ab einer bestimmten
Grenze erfasst werden. Liegen die Einnahmen oder Einkünfte über der jeweiligen Freigrenze, wird die gesamte Einnahme bzw. Einkunft besteuert.
Meldung
21.01.2019
Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei einem Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise.
Meldung
18.01.2019
Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die dem Gläubiger für die Inanspruchnahme des Inkassounternehmens entstehenden Kosten durch den Schuldner zu erstatten sind, ist für die Inkassobranche von existenzieller Bedeutung.
Interview
18.01.2019
„Die Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen durch Vorstände und Aufsichtsräte sollte nicht in erster Linie durch die Vermeidung von Haftungsrisiken geprägt sein.“
Meldung
18.01.2019
Das FG Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis bei geringfügiger Beschäftigung als Bürokraft und mit PKW-Überlassung nicht anerkannt.
Meldung
17.01.2019
Die Dokumentationspflicht nach dem MiLoG bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen. Eine App soll Erleichterung schaffen, eine Digitalisierungspflicht ist jedoch nicht geplant.
Meldung
17.01.2019
Welche Aufwendungen für die Durchführung einer Veranstaltung sind in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG einzubeziehen?
Meldung
16.01.2019
Grundsätzlich richtet sich die Verteilung des Ergebnisses bei einer vermögensverwaltenden GbR nach den Beteiligungsverhältnissen. Von dieser gesetzlichen Regelung können die Gesellschafter jedoch in engen Grenzen auf vertraglicher Grundlage abweichen.
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen