Der Vorsteuerabzug ist nicht zu versagen, wenn der Erwerber er zum Erwerbszeitpunkt wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung unsicher war.
Meldung
07.03.2019
Meldung
07.03.2019
Der Vorsteuerabzug ist nicht zu versagen, wenn der Erwerber er zum Erwerbszeitpunkt wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung unsicher war.
Meldung
06.03.2019
Der BFH hat sich erstmals materiell-rechtlich zur Behandlung von Cash-Pools im Steuerrecht geäußert.
Meldung
06.03.2019
Der Rechtsschutz, den Patente bieten, schafft Anreize für Innovationen. Ohne diesen Rechtsschutz wäre aufwändige Forschungs- und Entwicklungsarbeit meist nicht zu rechtfertigen.
Meldung
05.03.2019
Die Einhaltung des „IESBA Code of Ethics“ darf grundsätzlich nicht im Widerspruch zu einschlägigen strengeren deutschen gesetzlichen Regelungen stehen.
Meldung
05.03.2019
Kleine und mittelgroße Familien-GmbHs können vor allem mit Blick auf die Unternehmensnachfolge und den bereits akuten Fachkräftemangel Mitarbeiterbeteiligungen nutzen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Meldung
04.03.2019
Die EU fordert Politikmaßnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen.
Meldung
04.03.2019
Auch wenn ein Nießbraucher ertragsteuerlich als Mitunternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anzusehen ist, bedeutet dies nicht, dass das Nießbrauchsrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt ist.
Meldung
01.03.2019
Als „Karnevalszeit“ gilt – zumindest in Köln – die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch!
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen