Bei einer Grundstücksenteignung liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der BFH klargestellt.
Meldung
19.09.2019
Meldung
19.09.2019
Bei einer Grundstücksenteignung liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies hat der BFH klargestellt.
Meldung
19.09.2019
Die Überlassung von unbelegten Backwaren nebst Heißgetränken sind nicht steuerbare Aufmerksamkeiten und kein lohnsteuerbares Frühstück.
Meldung
18.09.2019
Die EU Kommission glaubt, dass Steuervorbescheide durch den Abzug der „Gewinnüberschüsse“ gewisse Unternehmen begünstigt haben.
Meldung
18.09.2019
Neue EU-Regeln helfen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung.
Meldung
17.09.2019
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie sind nun alle Elemente der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD2) in Kraft.
Meldung
17.09.2019
Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde u.a. erforderlich, um der Fortentwicklung der Unternehmenspraxis im Bereich der Corporate Governance Systeme Rechnung zu tragen.
Meldung
16.09.2019
Erweisen sich die bei Aufruf der Facebook Fanpage ablaufenden Datenverarbeitungen als rechtswidrig, so stellt die Deaktivierungsanordnung ein verhältnismäßiges Mittel dar.
Interview
16.09.2019
„Es lohnt sich, die Wahl eines Beteiligungsprogrammes sorgfältig vorzunehmen und dafür nicht nur die Besteuerungsebene des Mitarbeiters ins Auge zu fassen.“
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen