Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
Verzichtet ein Gesellschafter unter der auflösenden Bedingung der Besserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft auf sein Gesellschafterdarlehen, um deren Eigenkapitalbildung und Ertragskraft zu stärken, sind bei ihm weiterhin anfallende Refinanzierungszinsen nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit früheren Zinseinkünften abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 24.10.2017 – VIII R 19/16). Die nunmehr durch die
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BFH zur Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige
Die einjährige Verlängerung der Festsetzungsfrist nach Abgabe einer Selbstanzeige schließt eine weitergehende Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehungen nicht aus, wenn die Steuerfahndung noch vor dem Ablauf der zehnjährigen Festsetzungsfrist für Steuerhinterziehungen mit Ermittlungen beginnt und die spätere Steuerfestsetzung für die nacherklärten Besteuerungsgrundlagen auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht. Dies hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Nach dem
Künstliche Intelligenz: Neue Chancen für Steuerberater
„Steuerberater werden sich immer mehr zu Unternehmensberatern entwickeln, die Argumentationsgrundlagen und Empfehlungen bzgl. betriebswirtschaftlicher Unternehmensentscheidungen liefern.“
Grauer Kapitalmarkt: Daten zu Verlusten von Anlegern
Direktinvestments, Genussrechte, Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen fallen seit Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes 2015 unter das Vermögensanlagegesetz, was eine Pflicht zur Prospekterstellung begründet.
Deutschland als Schlusslicht beim Gender Pay Gap
Die aktuellen Zahlen zum Gender Pay Gap zeigen deutlich, wie wichtig es ist, dass die von der EU-Kommission vorgelegten Rechtsvorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben rasch angenommen werden.
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Buch „Schadensersatz bei Kartellverstößen“
Die Zahl der Schadensersatzklagen bei Kartellverstößen ist in der letzten Zeit deutlich angestiegen. Die neu geschaffenen Regelungen der 9. GWB-Novelle tragen dieser Entwicklung Rechnung. Viele Unternehmen stehen nicht nur vor der Klärung offener Rechtsfragen, insbesondere die Umsetzung und Berechnung der Schadenssummen wirft in der Praxis regelmäßig Probleme auf. Das Buch Schadensersatz bei Kartellverstößen liefert die
Reisezeit ist Arbeitszeit?!
Musste man früher also konkret nachweisen und argumentieren, dass die Dienstreise vergütungspflichtig sein sollte, ist dies nun möglicherweise umgekehrt.
BMF-Schreiben zur Anwendung der Heubeck-Richttafeln
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden – hier helfen die Heubeck-Richttafeln.