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14.09.2020

Cum/Ex eventuell immer noch möglich

Mit einem europaweiten Schaden von geschätzt 55 Milliarden Euro sind Cum/Ex- und
Cum/Cum-Geschäfte der größte Raubzug der Geschichte.

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Cum/Ex eventuell immer noch möglich

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14.09.2020

Air Berlin-Kündigungen: Verfahren ausgesetzt

In Sachen der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin besteht inzwischen die Gefahr der sich widersprechenden Entscheidungen verschiedener Gerichte.

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Air Berlin-Kündigungen: Verfahren ausgesetzt

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11.09.2020

Best Practice-Modell für Datenschutz-Einwilligungsmanagement

Das Ergebnis der Studie „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“ ist, dass es praxistaugliche Möglichkeiten zur DSGVO-Umsetzung gibt.

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Best Practice-Modell für Datenschutz-Einwilligungsmanagement

Podcast

FACHFRAGEN Podcast

11.09.2020

FACHFRAGEN Podcast: Die digitale Rentenübersicht kommt…

Willkommen beim neuen Experten-Talk der Handelsblatt Fachmedien! In der 16. Folge FACHFRAGEN geht es um die digitale Rentenübersicht.

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FACHFRAGEN Podcast: Die digitale Rentenübersicht kommt…

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11.09.2020

Zur Umsatzbesteuerung von Freizeitparks

Das Finanzgericht Köln hat dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen zur Besteuerung der Leistungen von Freizeitparks vorgelegt.

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Zur Umsatzbesteuerung von Freizeitparks

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10.09.2020

Änderung im Insolvenzaussetzungsgesetz

Durch eine Änderung im Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 verlängert.

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Änderung im Insolvenzaussetzungsgesetz

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10.09.2020

Bundesregierung stimmt GWB-Digitalisierungsgesetz zu

Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz soll das Bundeskartellamt künftig einfacher Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb zu schützen.

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Bundesregierung stimmt GWB-Digitalisierungsgesetz zu

Interview

Der Betrieb

09.09.2020

Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren der SE: Chancen kennen, Risiken abwägen

„Der Vorzug einer individuellen Beteiligungsvereinbarung im Gegensatz zu der rein gesetzlichen Auffanglösung besteht vor allem darin, dass hierbei ein individuelles und den jeweiligen Unternehmensbedürfnissen angepasstes Beteiligungskonzept für die Arbeitnehmer entwickelt werden kann und quasi nicht einfach nur das gesetzliche „0-8-15-Konzept“ Anwendung findet.“

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Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren der SE: Chancen kennen, Risiken abwägen