Aufwendungen für Kleidung als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung sind nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar.
Meldung
24.06.2022
Meldung
24.06.2022
Aufwendungen für Kleidung als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung sind nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar.
Meldung
23.06.2022
Knock-out-Zertifikate sind nach Ansicht des BFH nur gewöhnliche Schuldverschreibungen. Sie sind damit steuerlich voll abziehbar.
Meldung
23.06.2022
In einem Fall vor dem BFH war die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messestandflächen streitig.
Meldung
22.06.2022
Bei Forderungsverlusten aus einer mittelbaren GmbH-Beteiligung ist auf die mittelbare Beteiligungsquote abzustellen.
Meldung
22.06.2022
Die BRAK sieht die geplante Schaffung einer zentralen Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister als wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit.
Meldung
21.06.2022
Ein weiteres Absicherungsinstrument (Margining) aus dem Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet.
Meldung
21.06.2022
Die Behörden der Zollverwaltung haben nicht die Aufgabe, das NachwG zu kontrollieren und Verstöße gegen Arbeitsbedingungen zu sanktionieren.
Podcast
20.06.2022
Willkommen beim Experten-Talk der Handelsblatt Fachmedien! In der 106. Folge FACHFRAGEN geht es um Krisen- und Risikomanagement. Wie können Aufsichtsräte eine gute Corporate Governance herstellen?
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen