Ist ein Beschäftigter auf dem Weg, um sich Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr oder einen Kaffee zu holen, ist er grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.
Meldung
22.02.2023
Meldung
22.02.2023
Ist ein Beschäftigter auf dem Weg, um sich Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr oder einen Kaffee zu holen, ist er grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.
Meldung
22.02.2023
Bislang sind schon mindestens 350.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide bei den Finanzämtern eingegangen.
Meldung
21.02.2023
Die IFRS S1 und S2 tragen der bestehenden globalen Nachfrage nach verständlichen, einheitlichen und vergleichbaren Nachhaltigkeitsinformationen Rechnung.
Meldung
21.02.2023
Das Bundesministerium der Justiz hat am 16.02.2023 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie veröffentlicht.
Meldung
20.02.2023
Der EuGH stellt klar, dass die Anforderungen des BDSG zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten denen der DSGVO nicht entgegenstehen.
Meldung
20.02.2023
Das FG Münster hat sich mit einer rechtswidrigen Ermessensentscheidung aufgrund erstmals im Klageverfahren vorgetragener Umstände befasst.
Meldung
17.02.2023
Das BAG stellt klar, dass der Anspruch einer Frau auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit auch dann besteht, wenn der männliche Kollege besser um sein Gehalt verhandelt hat.
Meldung
17.02.2023
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Aufspaltung zur Zurechnung der Vorbesitzzeit im Sinne von § 6a GrEStG führt.
Page [tcb_pagination_current_page] of [tcb_pagination_total_pages]
Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen