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Neue Regeln zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Inhaltsverzeichnis


Neue Regeln zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft – Neujustierung der Konzernbesteuerung – Umsatzsteuerfallen Cash-Pooling und Organschaft – Vorsteuerabzug für Holdings bei Kapitalbeschaffung

Die aktuelle EuGH- und BFH-Rechtsprechung führt zu einer Neujustierung der umsatzsteuerrechtlichen Konzernbesteuerung. Die Änderungen haben erhebliche Praxisauswirkungen, denn Berater und Unternehmen aller Größenklassen sind gezwungen, ihre bisher gewählten Strukturen zu überprüfen. Die Rechtsfolgen treten kraft Gesetz ein – zum Vorteil oder zum Nachteil der betroffenen Unternehmen. Das aktuelle Dossier von DER BETRIEB „Neue Regeln zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft“ vermittelt Ihnen die wichtigsten Informationen, um Fehlgestaltungen und Umsatzsteuerfallen zu vermeiden. Durch die umfassenden Erläuterungen der aktuellen Entscheidungen des EuGH und der beiden Umsatzsteuersenate des BFH erkennen Sie neue Chancen für eine steueroptimale Gestaltung.

Aus dem Inhalt:

  • Neujustierung der Konzernbesteuerung im USt-Recht
  • USt-Fallen Cash Pooling und Organschaft
  • Vorsteuerabzug für Holdings bei Kapitalbeschaffung
  • Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung

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Neujustierung der Konzernbesteuerung im USt-Recht?
VRiBFH Prof. Dr. Bernd Heuermann, München
Die umsatzsteuerliche Organschaft steht auf dem Prüfstand. Nach einigen Judikaten des EuGH meinen viele Stimmen im Schrifttum, die deutsche Spezialregelung über die MwSt-Gruppe sei unionsrechtswidrig. Jedenfalls müssten PersGes. einbezogen werden und ein Über- und Unterordnungsverhältnis dürfe es als Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung auch nicht mehr geben.


USt-Fallen Cash Pooling und Organschaft
RA/FAStR/StB/WP Prof. Dr. Thomas Küffner / RA Dr. Michael Rust, beide München/Düsseldorf

Der XI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 19.01.2016 seine Nachfolgeentscheidung zu dem EuGH-Verfahren Larentia + Minerva verkündet. Das Urteil beschäftigt sich mit Fragen zum Vorsteuerabzug bei Führungsholdings und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft.


Vorsteuerabzug für Holdings bei Kapitalbeschaffung
StB Dipl.-Fw. (FH) Ronny Langer, München

Ausgehend von der Rs. Larentia + Minerva und Marenave zum Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften bei Kapitalbeschaffung werden die Umsetzung der EuGH-Rspr. durch den V. und XI. BFH-Senat dargestellt und die Folgen für die Praxis aufgezeigt.

Entscheidungen


Vorsteuerabzug einer Führungsholding und PersGes. als taugliche Organgesellschaften
EuGH, Urteil vom 16.07.2015 – verb. Rs. C-108/14, Beteiligungsgesellschaft Larentia + Minerva mbH & Co. KG, und Rs. C-109/14, Marenave Schiffahrts AG

Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft
BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 25/13

Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen
BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 15/14

Keine Organschaft mit Nichtunternehmer
BFH, Urteil vom 02.12.2015 – V R 67/14

Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding–Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG – Begriff des Hilfsumsatzes i.S.d. § 43 UStDV
BFH, Urteil vom 19.01.2016 – XI R 38/12

Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb
BFH, Urteil vom 06.04.2016 – V R 6/14

Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding
BFH, Urteil vom 01.06.2016 – XI R 17/11


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