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Der nichtfinanziellen Berichterstattung kommt eine wesentliche Rolle für die Transformation der europäischen Wirtschaft mit Blick auf die Ziele des EU Green Deals zu. Mit dem Entwurf für eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) liegen die Vorschläge der EU-Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf dem Tisch. Flankiert von weiteren Rechtsakten wie der EU-Taxonomieverordnung zur Klassifizierung „grüner“ Wirtschaftsaktivitäten werden auf Unternehmen eine Vielzahl neuer Berichtspflichten zukommen. Da der CSRD-Entwurf auch eine massive Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen enthält, werden viele Unternehmen sich erstmals intensiv mit der Thematik Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen müssen.
DRSC zieht Zwischenbilanz zum CSR-RUG
Kurzbeitrag zu Schmotz/Schwedler/Barckow
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EU-Taxonomie zu grünen Investments wird konkreter
Kurzbeitrag zu Lanfermann/Scheid
DB1360377