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Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurden die Regelungen zur Eigenverwaltung optimiert. Die daraus erwachsenen neuen Sanierungsoptionen werfen aber auch neue Fragen auf:
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit das Insolvenzgericht eine (vorläufige) Eigenverwaltung anordnet?
- Welche Vorbereitungen hat ein Unternehmen zu treffen, um die Vorteile des Schutzschirmverfahrens nutzen zu können?
- Inwieweit kann ein Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb in der vorläufigen Eigenverwaltung Masseverbindlichkeiten begründen?
- Welche Haftungsrisiken bestehen für die Beteiligten insbesondere Geschäftsleitung und Sachverwalter?
Die Aufsätze aus dem DER BETRIEB-Dossier „Eigenverwaltung – Chancen und Risiken einer erfolgreichen Unternehmenssanierung“ geben Antworten. Sie berücksichtigen zudem steuerliche Aspekte und zeigen Methoden für eine belastbare betriebswirtschaftliche Sanierungsplanung auf.