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Das neue Recht der Syndikusanwälte in der Praxis

Inhaltsverzeichnis


Die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat Voraussetzungen geschaffen, die eine statusrechtliche Anerkennung eines Syndikusanwalts als Rechtsanwalt erlauben.

Unternehmensjuristen und Unternehmen müssen nun prüfen, ob eine Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt im konkreten Einzelfall sinnvoll ist und welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Welche Auswirkungen haben die Neuregelungen in der Praxis z.B. bei Stellenausschreibungen, der Arbeitsvertragsgestaltung, beim Tätigkeitswechsel und für die unternehmensinterne Compliance?

Das aktuelle Dossier von DER BETRIEB hilft bei der Auslegung der neuen Vorschriften, gibt einen Erfahrungsbericht aus der Praxis und zeigt konkrete Handlungsempfehlungen auf.

Aus dem Inhalt:

  • Voraussetzungen für die erfolgreiche Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
  • Berufspflichten, Vertretungs- und Tätigkeitsverbote von Syndikusanwälten
  • Praktische Probleme bei der Arbeitsvertragsgestaltung und bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses
  • Altersversorgung von Syndikusanwälten


Die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Prof. Dr. Martin Henssler / Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock, Köln

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat der Gesetzgeber Voraussetzungen geschaffen, die eine statusrechtliche Anerkennung eines Syndikusanwaltsals Rechtsanwalt erlauben. Damit ist Syndikusanwälten eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken möglichen. Diese Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend beantragt werden, allerdings ist der Antrag bis zum 01.04.2016 zu stellen. Der Aufsatz untersucht Anforderungen und Verfahren für die Zulassung eines Unternehmensjuristen als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt). Der Gesetzgeber beabsichtigt damit aber keine vollständige Gleichstellung mit einem niedergelassenen Anwalt, daher werden die Stellung, die Berufspflichten sowie die Vertretungs- und Tätigkeitsverbote der Syndikusanwälte eingehend erläutert und aktuelle Fragen zur Auslegung der Neuregelung erörtert.


Die Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt: Handlungsempfehlungen für die Antragstellung
RA Rolf G. Pohlmann, München

Das ab 01.01.2016 geltende Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte regelt die Voraussetzungen für Unternehmensjuristen, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden, und deren berufsrechtliche Stellung. Zuständig für die Zulassung sind die regionalen Rechtsanwaltskammern (RAK). Allein die RAK München hat in diesem Jahr bisher 1.800 Zulassungsanträge erhalten und bereits 200 Syndikusrechtsanwälte zugelassen. Frühzeitig wurden Gespräche mit den Beteiligten – der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Vertretern anderer Regionalkammern, Großunternehmen und dem Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. – geführt und die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens erörtert. Basierend auf diesen umfangreichen Erfahrungen stellt der Aufsatz dar, welche Kriterien der Antrag erfüllen muss, um eine Zulassung zu bewirken


Praxis der Beschäftigung von Syndikusrechtsanwälten: Herausforderungen und Lösungswege
RA/FAArbR Dr. Gerald Peter Müller, Berlin / RAin/FAinArbR Dr. Franziska v. Kummer, LL.M., M.C.L., Berlin / RA Dr. Lenard Wengenroth, München

Seit dem 01.01.2016 sind die berufsrechtlichen Gesetzesänderungen bei den Syndikusanwälten in Kraft. Welche Auswirkungen die Neuregelungen in der Praxis bei der Beschäftigung der neuen „Syndikusrechtsanwälte“ haben, wird insb. im Hinblick auf Stellenausschreibungen, Arbeitsvertragsgestaltung, erfolgsabhängige Vergütungsregelungen sowie Tätigkeitswechsel untersucht und es werden Handlungsempfehlungen hierzu mit auf den Weg gegeben. Das Zusammenspiel von anwaltlichem Berufsrecht und Arbeitsrecht führt zu einer Reihe von Aspekten, die Arbeitgeber fortan bei der Syndikustätigkeit berücksichtigen sollten.


Altersversorgung von Syndikusanwälten
Dr. jur. Udo Niermann, Leipzig / RAin Rita Reichenbach, Frankfurt/M. / Dieter Ververs, Düsseldorf

Die gewandelte BSG-Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Unternehmensjuristen kann für die Betroffenen erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten. Auch die geplanten Gesetzesänderungen vermögen voraussichtlich nicht alle Probleme zu lösen. Der Beitrag vergleicht die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit denen von ausgewählten berufsständischen Versorgungswerken und zeigt so die qualitativen und quantitativen Auswirkungen eines Verlustes der Versicherungsfreiheit in der GRV auf. Doch wie kann man diese Folgen nun kompensieren, um den Berufsstand weiterhin attraktiv zu gestalten? Aus Sicht der Verfasser bieten sich drei Optionen hierfür an.


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