Betriebliche Altersversorgung

Inhaltsverzeichnis


Die dauerhafte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nahe der „Null-Linie“ nimmt in den Unternehmen erheblichen Einfluss auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Ihre Wirkungen erstrecken sich auf das Handelsbilanzrecht (einschl. der internationalen Rechnungslegung) sowie auf das Steuerbilanzrecht. Hinzu kommen Veränderungen der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die aktuell beachtet werden müssen.

Das neue Dossier von DER BETRIEB gibt einen Überblick über die derzeitigen arbeits-, bilanz- und steuerrechtliche Entwicklungen – wertvolles Rüstzeug um auch in Zeiten der Niedrigzinsphase eine rechtssichere betriebliche Altersvorsorge anbieten und durchführen zu können.

Aus dem Inhalt:

  • Übersicht über aktuelle BAG-Rechtsprechung
  • Auswirkungen der Niedrigzinsniveaus auf Betriebsrentenanpassungen und Pensionsrückstellungen
  • Neuer Abzinsungssatz für HGB-Pensionsrückstellungen
  • EU-Mobilitäts-Richtlinie: Leitlinien und Handlungsbedarf
  • Versicherungsmathematische Annahmen zur Pensionsbewertung nach IAS 19 und HGB
  • Möglichkeiten zum Eingriff in Versorgungsanwartschaften


Aktuelle Rechtsprechung des BAG zur betrieblichen Altersversorgung

RA Dr. Nicolas Rößler, LL.M. (University of Notre Dame), Frankfurt/M.
Das Recht der betrieblichen Altersversorgung wird wie nur wenige andere Fachdisziplinen durch richterliche Rechtsfortbildung geprägt. Der Ruhegeldsenat am BAG hatte sich in den letzten Monaten mit einer Vielzahl von Grundsatzfragen zu beschäftigen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bildeten hierbei die Themenkomplexe der Auslegung von Zusagen und der Anpassung laufender Leistungen nach § 16 BetrAVG. Es werden die wesentlichen Aussagen der wichtigsten Entscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit zusammengefasst.


EU-Mobilitäts-Richtlinie: Leitlinien und Handlungsbedarf
Mark Walddörfer / RA Bernd Wilhelm, LL.M., beide Düsseldorf

Zum 01.01.2018 gelten aufgrund der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie neue Regeln für die betriebliche Altersversorgung. Die Versorgungsanwartschaften werden schneller unverfallbar und müssen ggf. nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers dynamisiert werden. Dem Mitarbeiter stehen inhaltlich weitergehende Auskunftsansprüche zu. Die Abfindung von Kleinstanwartschaften bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn dieser ins EU-Ausland wechselt.


Handlungsoptionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung

Vors. RiBAG a.D. Dr. Gerhard Reinecke, Kassel
Die betriebliche Altersversorgung sollte von den Arbeitsvertragsparteien vermehrt genutzt werden. Neben der Entgeltumwandlung, die allein durch die entstehenden Vorteile der Beitragsfreiheit grundsätzlich genutzt werden sollte, ist auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ein Mittel, um zu werben und Mitarbeiter zu binden. Es werden die wichtigsten Aspekte hierbei dargestellt und erläutert.


Die Auslegung von Versorgungszusagen
RA Roland Hoch, Stuttgart

Die Auslegung von Versorgungszusagen wird insbesondere relevant, wenn es um den Eintritt des Versorgungsfalls geht. So wird in vielen Zusagen auf die Vollendung des 65. Lebensjahrs abgestellt. Die nun erfolgte Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 führt dabei zwangsläufig zu der Frage, wann der Versorgungsberechtigte nun die Rente beanspruchen kann. Der Beitrag stellt die relevanten Auslegungsgrundsätze dar und nimmt unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung des BAG Stellung zu Einzelfragen wie der Ermittlung des maßgeblichen Rentenalters sowie der Auslegung von Versorgungsvereinbarungen mit GmbH-Geschäftsführern.


Betriebsrentenanpassung, Eigenkapitalrentabilität und Niedrigzinsniveau
Prof. Dr. Reinhold Höfer, Luzern

Die Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG hat nach ständiger Rechtsprechung des BAG erst dann zu erfolgen, wenn die dreijährige durchschnittliche Eigenkapitalrendite des Unternehmens die um 2 Prozentpunkte erhöhte Umlaufrendite öffentlicher Anleihen überschreitet. Wegen des aktuellen Niedrigzinsniveaus öffentlicher Anleihen versagt dieser Maßstab nun aber. Der Autor stellt die derzeitige Lage anschaulich dar und plädiert für eine alternative Anwendung der Rendite aus dem langfristigen durchschnittlichen Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).


Die „Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung“ als Grund für den Eingriff in Versorgungsanwartschaften
RA Thomas Bader / Dipl.-Math. Jan Hartloff, beide München

Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase steht die betriebliche Altersversorgung derzeit bei vielen Unternehmen auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund wird sich mit neuen Hinweisen des BAG zum Eingriff in künftig zu erdienende Versorgungsanwartschaften wegen eines Anstiegs der Kosten unter dem Merkmal der sachlich-proportionalen Gründe auseinandergesetzt und geprüft, ob die „Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung“ als Grund für einen solchen Eingriff dienen kann. Dabei wird insbesondere auf die derzeit in der Praxis vorherrschenden beitragsorientierten Zusagen eingegangen


Stetig sinkende Zinsen: Grund zum Eingriff in beitragsorientierte Versorgungszusagen?
RAin Rita Reichenbach, Frankfurt/M. / RA Gordon Teckentrup, Düsseldorf

Durch das sinkende Zinsniveau steigt der (Zins-)Aufwand für die betriebliche Altersversorgung. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber auf diese Belastung mit einem Eingriff in die Zusage reagieren kann.


Anspruch auf vorzeitige Auszahlung einer betrieblichen Altersversorgung wegen finanzieller Notlage des Arbeitnehmers?
RA Prof. Dr. Mathias Ulbrich, LL.M. / RA Dr. Tobias Britz

Besteht im laufenden Arbeitsverhältnis bereits eine laufende betriebliche Altersversorgungsregelung mit gesammelten Anwartschaften, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer bei einem privaten finanziellen Engpass einen Anspruch auf Auflösung dieser hat, umdurch die Auszahlung im Auflösungsfall diese zu beenden oder zumindest zu mildern. Jüngere LAG-Entscheidungen legen nahe, dass es einen solchen allgemeinen Anspruch des Arbeitnehmers gibt. Der Beitrag geht diesem kritisch nach, zeigt auf, dass einzelfallbezogen zu entscheiden ist und entwickelt anhand der erheblichen Kriterien einen konkreten Prüfungsmaßstab für den Anspruch.


Die im Aufhebungsvertrag (versehentlich) abgetretene Rückdeckungsversicherung
RA/FAArbR Dr. Martin Diller / RA Dr. Markus Risse, beide Stuttgart

Trennen sich Unternehmen und Mitarbeiter voneinander, tauchen zumeist zahlreiche Abwicklungsfragen auf. Bestand eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wurde, stellt sich insbesondere die Frage der Abtretung dieser. Dabei scheinen die Auswirkungen der zuweilen geschlossenen Vereinbarungen in der Praxis den Parteien nicht immer klar zu sein. Beleuchtet werden deshalb die Abtretungsproblematiken und steuerrechtliche Folgefragen.


Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase – Ein strukturierter Überblick
WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz / RA/StB Bernd Keller, beide Köln

Bei der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber für die handelsbilanzielle Bewertung von Pensionsrückstellungen auf das derzeitige Zinsniveau reagiert und den Referenzzeitraum für die Ermittlung der Abzinsungszinssätze von sieben auf zehn Jahre verlängert. Steuerbilanziell besteht im Hinblick auf § 6a EStG dagegen weiterhin dringender Handlungsbedarf. Der Beitrag analysiert den verfassungs- und rechtspolitischen Handlungsbedarf zur Modernisierung des § 6a EStG.


Die Reform des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB – GoB-konform oder Beihilfe zur Bilanzpolitik?
Prof. Dr. Michael Hommel, Frankfurt/M. / Prof. Dr. Stefan Rammert, Mainz / Florian Kiy, M.Sc., Frankfurt/M.

Mit der Ausweitung des Durchschnittszeitraums bei der Zinsbestimmung für handelsbilanzielle Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre sollen Unternehmen von den Folgen der Niedrigzinsphase entlastet werden. In dem Beitrag werden die Auswirkungen dieser Änderung für die Unternehmen und deren Vereinbarkeit mit den GoB diskutiert.


Versicherungsmathematische Annahmen für die Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen gem. IAS 19 und HGB
MA/FIA Peter Devlin, München / Hartmut Moormann, Aktuar (DAV), Berlin

Diskussionen um die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen fokussieren regelmäßig auf den anzuwendenden Rechnungszins. Die anderen Trendannahmen zur Gehalts- und Rentenentwicklung werden vergleichsweise wenig thematisiert. Anhand der Ergebnisse einer Auswertung der Angaben in den Geschäftsberichten der DAX-Unternehmen wird in dem Beitrag diskutiert, inwiefern die in der Praxis verwendeten Annahmen zum Gehalts- und Rententrend die Anforderungen des IAS 19 erfüllen.


Die Auskunft über eine unverfallbare Anwartschaft nach § 4a BetrAVG – Kein Schuldanerkenntnis, aber eine Wissenserklärung des Arbeitgebers
RiArbG Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.


Die Auskunft über eine unverfallbare Anwartschaft nach § 4a BetrAVG – Kein Schuldanerkenntnis, aber eine Wissenserklärung des Arbeitgebers
RiArbG Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.


Ablösung einer Gesamtzusage über eine betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung
RAin Nadine Ceruti, Frankfurt/M.


Frist zur Rüge einer Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG: rechtzeitiger Zugang beim Arbeitgeber erforderlich
RiArbG Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.


Einstandspflicht des PSV für Leistungen der bAV – kein Vertrauensschutz trotz Bestätigungsschreiben
RAin Nadine Ceruti, Frankfurt/M.


Inanspruchnahme des Rückkaufwerts einer Direktversicherung in Zusammenhangmit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam
RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.


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