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Die dauerhafte Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nahe der „Null-Linie“ nimmt in den Unternehmen erheblichen Einfluss auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Ihre Wirkungen erstrecken sich auf das Handelsbilanzrecht (einschl. der internationalen Rechnungslegung) sowie auf das Steuerbilanzrecht. Hinzu kommen Veränderungen der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die aktuell beachtet werden müssen.
Das neue Dossier von DER BETRIEB gibt einen Überblick über die derzeitigen arbeits-, bilanz- und steuerrechtliche Entwicklungen – wertvolles Rüstzeug um auch in Zeiten der Niedrigzinsphase eine rechtssichere betriebliche Altersvorsorge anbieten und durchführen zu können.
Aus dem Inhalt:
- Übersicht über aktuelle BAG-Rechtsprechung
- Auswirkungen der Niedrigzinsniveaus auf Betriebsrentenanpassungen und Pensionsrückstellungen
- Neuer Abzinsungssatz für HGB-Pensionsrückstellungen
- EU-Mobilitäts-Richtlinie: Leitlinien und Handlungsbedarf
- Versicherungsmathematische Annahmen zur Pensionsbewertung nach IAS 19 und HGB
- Möglichkeiten zum Eingriff in Versorgungsanwartschaften
Handlungsoptionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersversorgung
Vors. RiBAG a.D. Dr. Gerhard Reinecke, Kassel
Die betriebliche Altersversorgung sollte von den Arbeitsvertragsparteien vermehrt genutzt werden. Neben der Entgeltumwandlung, die allein durch die entstehenden Vorteile der Beitragsfreiheit grundsätzlich genutzt werden sollte, ist auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ein Mittel, um zu werben und Mitarbeiter zu binden. Es werden die wichtigsten Aspekte hierbei dargestellt und erläutert.
Die Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG hat nach ständiger Rechtsprechung des BAG erst dann zu erfolgen, wenn die dreijährige durchschnittliche Eigenkapitalrendite des Unternehmens die um 2 Prozentpunkte erhöhte Umlaufrendite öffentlicher Anleihen überschreitet. Wegen des aktuellen Niedrigzinsniveaus öffentlicher Anleihen versagt dieser Maßstab nun aber. Der Autor stellt die derzeitige Lage anschaulich dar und plädiert für eine alternative Anwendung der Rendite aus dem langfristigen durchschnittlichen Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).
Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase steht die betriebliche Altersversorgung derzeit bei vielen Unternehmen auf dem Prüfstand. Vor diesem Hintergrund wird sich mit neuen Hinweisen des BAG zum Eingriff in künftig zu erdienende Versorgungsanwartschaften wegen eines Anstiegs der Kosten unter dem Merkmal der sachlich-proportionalen Gründe auseinandergesetzt und geprüft, ob die „Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung“ als Grund für einen solchen Eingriff dienen kann. Dabei wird insbesondere auf die derzeit in der Praxis vorherrschenden beitragsorientierten Zusagen eingegangen
Durch das sinkende Zinsniveau steigt der (Zins-)Aufwand für die betriebliche Altersversorgung. Der Beitrag zeigt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber auf diese Belastung mit einem Eingriff in die Zusage reagieren kann.
Besteht im laufenden Arbeitsverhältnis bereits eine laufende betriebliche Altersversorgungsregelung mit gesammelten Anwartschaften, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer bei einem privaten finanziellen Engpass einen Anspruch auf Auflösung dieser hat, umdurch die Auszahlung im Auflösungsfall diese zu beenden oder zumindest zu mildern. Jüngere LAG-Entscheidungen legen nahe, dass es einen solchen allgemeinen Anspruch des Arbeitnehmers gibt. Der Beitrag geht diesem kritisch nach, zeigt auf, dass einzelfallbezogen zu entscheiden ist und entwickelt anhand der erheblichen Kriterien einen konkreten Prüfungsmaßstab für den Anspruch.
Trennen sich Unternehmen und Mitarbeiter voneinander, tauchen zumeist zahlreiche Abwicklungsfragen auf. Bestand eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wurde, stellt sich insbesondere die Frage der Abtretung dieser. Dabei scheinen die Auswirkungen der zuweilen geschlossenen Vereinbarungen in der Praxis den Parteien nicht immer klar zu sein. Beleuchtet werden deshalb die Abtretungsproblematiken und steuerrechtliche Folgefragen.
Bei der betrieblichen Altersversorgung hat der Gesetzgeber für die handelsbilanzielle Bewertung von Pensionsrückstellungen auf das derzeitige Zinsniveau reagiert und den Referenzzeitraum für die Ermittlung der Abzinsungszinssätze von sieben auf zehn Jahre verlängert. Steuerbilanziell besteht im Hinblick auf § 6a EStG dagegen weiterhin dringender Handlungsbedarf. Der Beitrag analysiert den verfassungs- und rechtspolitischen Handlungsbedarf zur Modernisierung des § 6a EStG.
Mit der Ausweitung des Durchschnittszeitraums bei der Zinsbestimmung für handelsbilanzielle Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre sollen Unternehmen von den Folgen der Niedrigzinsphase entlastet werden. In dem Beitrag werden die Auswirkungen dieser Änderung für die Unternehmen und deren Vereinbarkeit mit den GoB diskutiert.
Diskussionen um die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen fokussieren regelmäßig auf den anzuwendenden Rechnungszins. Die anderen Trendannahmen zur Gehalts- und Rentenentwicklung werden vergleichsweise wenig thematisiert. Anhand der Ergebnisse einer Auswertung der Angaben in den Geschäftsberichten der DAX-Unternehmen wird in dem Beitrag diskutiert, inwiefern die in der Praxis verwendeten Annahmen zum Gehalts- und Rententrend die Anforderungen des IAS 19 erfüllen.