Arbeitszeit

Inhaltsverzeichnis

Der EuGH hat im Mai dieses Jahres mit einem Paukenschlag gefordert, dass alle Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, Zeit­erfassungssysteme einzurichten. So kursierte die Botschaft durch sämtliche Medien – von der Tagespresse über Pressemitteilungen bis hin zu zahlreichen Fachpublikationen. Aber was folgt nun daraus? Ein verbindlicher Anspruch auf Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer? Wie sollten Unternehmen aktuell reagieren? Fragen über Fragen, die dazu geführt haben, dass wir – zusammen mit dem Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) – für Sie ein Kooperations-Dossier zusammengestellt haben, um die wichtigsten Aspekte des deutschen Arbeitszeitrechts übersichtlich und fokussiert zu beleuchten.

Das aktuelle DER BETRIEB-Dossier liefert einen arbeitsrechtlichen Überblick zur aktuellen Rechtslage und zu den Folgen der EuGH-Entscheidung.



Zukunftsdialog Arbeitsrecht 4.0?
Alexander R. Zumkeller
Im September 2018 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Stakeholdern sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Praxis wurden zentrale Herausforderungen der Arbeitsmarktund Sozialpolitik diskutiert.


Flexible Lösungen eröffnen
Roland Wolf
Immer häufiger wird in der politischen Diskussion der Begriff der Arbeitszeitsouveränität verwendet. Dabei wird vergessen, was das Arbeitsverhältnis ausmacht; schlimmer noch: notwendige Reformen könnten verzögert werden.


Arbeit 4.0 – wie wär´s mit konkreten Vorschlägen?
Prof. Dr. Wolfgang Däubler
Alle Welt redet von Digitalisierung. Die Suchmaschine Google findet in 0,5 Sekunden insgesamt 13,6 Mio. Stellen, an denen dieser Begriff auftaucht. Auch die Art zu arbeiten ist erfasst. Das eingängige Schlagwort von der Arbeit 4.0 macht bei aller Unschärfe eines deutlich: Es wird eine andere Arbeit als die sein, die wir aus der Vergangenheit kennen.


Deutsches Arbeitszeitrecht im Wandel?
Andreas Kössel
Die strengen Vorgaben des deutschen Arbeitszeitgesetzes sind mit den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt (Stichwort: Arbeit 4.0) kaum vereinbar und stellen Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen. Fraglich ist insbesondere, ob der Weg der flexiblen Arbeitszeitgestaltung über die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit durch das EuGH-Urteil künftig versperrt ist. In diesem Zusammenhang ist zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung der Vorgaben des EuGH nutzt und zugleich eine generelle Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts angeht.


Arbeit im Sinne des Arbeitszeitrechts
Prof. Dr. Oliver Ricken
In der Praxis und der Rechtsprechung tritt in jüngster Zeit immer wieder die Frage auf, welche Tätigkeiten eines Arbeitsnehmers als Arbeit gelten und daher zur gesetzlichen Arbeitszeit zählen. Hierbei geht es u.a. um Wege- bzw. Fahrtzeiten, um Umkleidezeiten, Materialausgabezeiten sowie um Zeiten, in denen Betriebsratsmitglieder ihre Amtsfunktionen wahrnehmen. Entscheidend hierfür ist die Fremdnützigkeit des jeweiligen Handelns.


Die Vergütung von Zeiten einer Dienstreise
Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink
Fragen zur Vergütung von Zeiten einer Dienstreise sind in der betrieblichen Praxis ein „Dauerbrenner“, da oftmals unklar ist, ob der Arbeitnehmer mit ihnen eine Arbeitsleistung erbringt oder nicht. Auf den Begriff der Arbeitszeit i.S.d. ArbZG kann nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden, da dieser mit dem vergütungsrechtlichen Begriff der Arbeitszeit nicht immer identisch ist. Außerdem ist bereits der Begriff der Dienstreise selbst umstritten. Mit der Darstellung der wesentlichen Grundsätze wird der Praxis unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung eine Hilfestellung beim richtigen Umgang mit der Vergütung von Dienstreisen gegeben.


Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8, 10 oder 12 Stunden: Was gilt denn nun eigentlich?
Thomas Niklas
Die tägliche Höchstarbeitszeit bietet in der betrieblichen Praxis immer wieder Anlass für Probleme. Dies beginnt bei der arbeitsvertraglichen Gestaltung und mündet nicht selten in der Geltendmachung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) durch Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften und/oder die zuständigen Aufsichtsbehörden. Werden Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit beschäftigt, stellt dies indes eine Ordnungswidrigkeit dar; in bestimmten Fällen kann dies sogar zur Strafbarkeit der verantwortlichen Organe führen. Ausgehend hiervon ist bei der vertraglichen Gestaltung sowie in der täglichen Praxis Vorsicht geboten.


Ruhepausen und Arbeitszeitgesetz: Pflichten für Arbeitgeber und Handlungsempfehlungen
Nils Neumann, LL.M.
Termindruck oder früherer Feierabend, aus verschiedenen Gründen verzichten viele Arbeitnehmer auf ihre Pausen während der täglichen Arbeitszeit. Auch in flexibleren Arbeitsumfeldern werden die Vorgaben zu Ruhepausen oft stiefmütterlich behandelt. Das Arbeitszeitgesetz gibt jedoch klar vor, wann tägliche Arbeitspausen einzulegen sind und wie lange diese dauern müssen.


Tägliche Arbeitszeit: Wann und was muss in welcher Form aufgezeichnet werden?
Thomas Niklas
Es sind arbeitsvertragliche Regelungen, die eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 9,6 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche vorsehen, entgegen der Auffassung mancher Aufsichtsbehörden rechtlich nicht zu beanstanden. Eine Erhöhung auf über zehn Stunden pro Arbeitstag darf indes regelmäßig weder vereinbart noch tatsächlich gehandhabt werden, es sei denn, es liegt eine kollektivrechtliche Grundlage i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) ArbZG, ein außergewöhnlicher Fall i.S.v. § 14 ArbZG oder eine Bewilligung im Sinne des § 15 Abs. 1 ArbZG vor. In der Praxis vielfach unklar ist indes die Frage, wann und was Arbeitgeber nach dem Arbeitszeitgesetz aufzeichnen müssen.


EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – Kommt die Rückkehr zur Stechuhr?
Interview mit Thomas Niklas


Arbeitszeiterfassung im Gesundheitssektor: Was folgt aus dem EuGH-Urteil?
Dr. Eva Maria K. Rütz, LL.M.


Zurück zur Stechuhr? Der EuGH und die Pflicht zur Zeiterfassung
Dr. Hans-Peter Löw


Arbeitszeitbetrug und außerordentliche Kündigung: Bundesarbeitsgericht bleibt konsequent
Dr. Reimo R. Richarz


Mitbestimmung bei Meldepflichten: An- und Abmeldepflicht beim Vorgesetzten als Arbeitszeiterfassung
Christian Dworschak


Überstunden abfeiern anstatt Urlaubstage nehmen: Überstunden sind trotz Gleitzeitkonto erstmal nachzuweisen
Stefan Richter


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