Inhaltsverzeichnis
Alle Neuregelungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Überblick
Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Um die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen und Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten und so für eine größere Verbreitung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert und das Sozialpartnermodell (sog. „Nahles-Rente“) eingeführt.
Erfahren Sie im aktuellen Dossier von DER BETRIEB, welche weitreichenden arbeitsrechtlichen und steuerlichen Änderungen in Kürze auf Sie zu kommen. In Aufsätzen, Kommentar und einer Standpunkte-Runde werden die neuen Spielräume rechtsgebietsübergreifende betrachtet. Über 30 ausführliche Bespiele zeigen die denkbaren steuerrechtlichen Konstellationen.
Sichern Sie sich einen umfassenden und anschaulichen Überblick über die beschlossenen Änderungen der betrieblichen Altersversorgung ab 2018.
Einleitung
Eine richtungsweisende Chance für die betriebliche AltersversorgungRA Dr. Marco Arteaga, Frankfurt/M.
Die Einführung der reinen Beitragszusage wird viele Kräfte freisetzen. Endlich eine reelle Chance für die tatsächliche Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018Jürgen Plenker, Düsseldorf
In dem Beitrag werden die ab 01.01.2018 geltenden steuerlichen Neuregelungen des sog. Betriebsrentenstärkungsgesetzes anhand von zahlreichen Beispielsfällen erläutert. Schwerpunkte sind die Erhöhung des steuerfreien Volumens für Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sowie der erstmalig eingeführte Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern.