Betriebsrentenstärkungsgesetz

Inhaltsverzeichnis


Alle Neuregelungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Überblick

Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Um die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen und Arbeitnehmer attraktiver zu gestalten und so für eine größere Verbreitung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert und das Sozialpartnermodell (sog. „Nahles-Rente“) eingeführt.

Erfahren Sie im aktuellen Dossier von DER BETRIEB, welche weitreichenden arbeitsrechtlichen und steuerlichen Änderungen in Kürze auf Sie zu kommen. In Aufsätzen, Kommentar und einer Standpunkte-Runde werden die neuen Spielräume rechtsgebietsübergreifende betrachtet. Über 30 ausführliche Bespiele zeigen die denkbaren steuerrechtlichen Konstellationen.

Sichern Sie sich einen umfassenden und anschaulichen Überblick über die beschlossenen Änderungen der betrieblichen Altersversorgung ab 2018.


Einleitung


Ein gutes Gesetz für die betriebliche Altersversorgung
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Bonn

Eine richtungsweisende Chance für die betriebliche AltersversorgungRA Dr. Marco Arteaga, Frankfurt/M.
Die Einführung der reinen Beitragszusage wird viele Kräfte freisetzen. Endlich eine reelle Chance für die tatsächliche Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.



Betriebsrentenstärkungsgesetz: Beginn einer neuen Ära?
RiArbG a.D. Dr. Volker Matthießen, Offenbach/M.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz öffnet für Unternehmen die Möglichkeit, Betriebsrentenzusagen vorwiegend über die Anlage von Aktienkapital zu finanzieren, wenn dies aufgrund des Tarifvertrags geschieht. No risk, no pension?



Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog. Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018Jürgen Plenker, Düsseldorf
In dem Beitrag werden die ab 01.01.2018 geltenden steuerlichen Neuregelungen des sog. Betriebsrentenstärkungsgesetzes anhand von zahlreichen Beispielsfällen erläutert. Schwerpunkte sind die Erhöhung des steuerfreien Volumens für Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sowie der erstmalig eingeführte Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern.


Arbeitsrechtliche Neuregelungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018
RA/FAArbR Dr. Thomas Thees / RAin/FAinArbR Nadine Ceruti, beide Frankfurt/M.
Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist es, die betriebliche Altersversorgung für Unternehmen und für Arbeitnehmer attraktiver zu machen und zusätzliche Anreize zu bieten, diese Form der Altersversorgung insb. in kleineren Unternehmen und auch bei Geringverdienern zu einer breiteren Anwendung zu führen. Hierfür beschreitet der Gesetzgeber, flankiert von sozial-, steuer- und versicherungsaufsichtsrechtlichen Änderungen, mit der Zulassung der reinen Beitragszusage und dem Optionsmodell neue Wege und modifiziert zudem die betriebsrentenrechtlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung.



Betriebsrentenstärkungsgesetz: Arbeitsrechtliche Änderungen
RA/FAArbR Jörn Kuhn, Frankfurt/M. / RA Alexander Heider


Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank