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23.03.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zwölf Prozent der Betriebe vom Mindestlohn betroffen

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Der Betrieb

Im Jahr 2014 arbeitete in zwölf Prozent aller Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mindestens ein Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Dies zeigen Analysen auf Grundlage des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro verdienten, in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben bei 45 Prozent. „Die Intensität der betrieblichen Betroffenheit – gemessen am Anteil der Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn verdienten – variiert zwischen einzelnen Branchen stärker als zwischen Regionen“, erläutern die IAB-Arbeitsmarktexperten die Ergebnisse ihrer Analysen. Diese beruhen auf der Befragung des IAB-Betriebspanels im Jahr 2014, die zwischen Ende Juni und Oktober durchgeführt wurde und rund 16.000 Betriebe aller Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweige umfasste.

Große Unterschiede bei Branchen und Regionen

In Ostdeutschland sind mehr Betriebe vom Mindestlohn betroffen als in Westdeutschland. In Sachsen etwa beschäftigten 32 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens einen Mitarbeiter für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn, in Baden-Württemberg oder Hamburg lag dieser Anteil bei weniger als sieben Prozent. Aber auch zwischen den Branchen lassen sich erhebliche Unterschiede bei der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn feststellen. Mit rund 30 Prozent war der Anteil im Gastgewerbe besonders groß. Ebenso waren beispielsweise im Einzelhandel mit etwa 25 Prozent oder im Bereich Verkehr und Lagerei mit knapp 20 Prozent vergleichsweise viele Betriebe vom Mindestlohn betroffen.

(IAB / Viola C. Didier)


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