• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zwölf Prozent der Betriebe vom Mindestlohn betroffen

23.03.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Zwölf Prozent der Betriebe vom Mindestlohn betroffen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im Jahr 2014 arbeitete in zwölf Prozent aller Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mindestens ein Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente. Dies zeigen Analysen auf Grundlage des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro verdienten, in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben bei 45 Prozent. „Die Intensität der betrieblichen Betroffenheit – gemessen am Anteil der Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn verdienten – variiert zwischen einzelnen Branchen stärker als zwischen Regionen“, erläutern die IAB-Arbeitsmarktexperten die Ergebnisse ihrer Analysen. Diese beruhen auf der Befragung des IAB-Betriebspanels im Jahr 2014, die zwischen Ende Juni und Oktober durchgeführt wurde und rund 16.000 Betriebe aller Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweige umfasste.

Große Unterschiede bei Branchen und Regionen

In Ostdeutschland sind mehr Betriebe vom Mindestlohn betroffen als in Westdeutschland. In Sachsen etwa beschäftigten 32 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens einen Mitarbeiter für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn, in Baden-Württemberg oder Hamburg lag dieser Anteil bei weniger als sieben Prozent. Aber auch zwischen den Branchen lassen sich erhebliche Unterschiede bei der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn feststellen. Mit rund 30 Prozent war der Anteil im Gastgewerbe besonders groß. Ebenso waren beispielsweise im Einzelhandel mit etwa 25 Prozent oder im Bereich Verkehr und Lagerei mit knapp 20 Prozent vergleichsweise viele Betriebe vom Mindestlohn betroffen.

(IAB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht