• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz: Klimafreundliche Maßnahmen im Fokus

12.01.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz: Klimafreundliche Maßnahmen im Fokus

Die Bundesregierung hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor.

Beitrag mit Bild

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 sind Änderungen am Bundeshaushalt 2024 notwendig geworden. Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben Maßnahmen vereinbart, mit deren Hilfe die Finanzierungslücke für den Bundeshaushalt 2024 geschlossen werden kann. Nötig sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt 2024.

Im Fokus stehen dabei klimafreundliche Maßnahmen wie die Anpassung der Luftverkehrssteuer und die schrittweise Abschaffung des subventionierten Agrardiesels. Maßnahmen, für die eine Gesetzesänderung erforderlich ist, sind im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz zusammengefasst. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

Es enthält folgende Regelungen:

  • Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrssteuer werden zum 01.05.2024 erhöht.
  • Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil fließt an den Bundeshaushalt.
  • Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise ab 01.03.2024 und entfällt ab 2026 vollständig.
  • In der Grundsicherung werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.
  • Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

Weitere Maßnahmen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, wird die Bundesregierung direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 einbringen.

Entlastungen bleiben erhalten

Für die Bürgerinnen und Bürger sieht der Haushalt 2024 weiterhin deutliche Entlastungen vor – im Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro. Seit Jahresanfang gilt die zweite Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes. Damit steigen die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder noch einmal und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst. So bleibt auch 2024 wieder deutlich mehr Netto vom Brutto.

Wie geht es mit dem Bundeshaushalt 2024 weiter?

Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 02.02.2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen.


Bundesregierung vom 08.01.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)