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28.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz korrekturbedürftig

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz korrekturbedürftig

Der Deutsche Anwaltverein hat durch seine Ausschüsse Handelsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht zum RefE für ein 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz Stellung genommen.

Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz steht in der Kritik: Der DAV regt mehrere gesetzestechnische und inhaltliche Korrekturen mit Formulierungsvorschlägen an.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30.09.2016 den Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) veröffentlicht. Das 2. FiMaNoG verankert die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung = SFT-Verordnung und der Benchmark-Verordnung im nationalen Recht.

Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz

Ferner wird das Gesetz zum Anlass genommen, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren. Die Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz haben praktische Auswirkungen auf den Verlauf der Gespräche zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und deren Kunden im Vorfeld der Zeichnung einer Kapitalanlage.

Die Stellungnahme des DAV finden Sie auf der DAV-Webseite.


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