• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz korrekturbedürftig

28.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz korrekturbedürftig

Beitrag mit Bild

Der Deutsche Anwaltverein hat durch seine Ausschüsse Handelsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht zum RefE für ein 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz Stellung genommen.

Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz steht in der Kritik: Der DAV regt mehrere gesetzestechnische und inhaltliche Korrekturen mit Formulierungsvorschlägen an.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30.09.2016 den Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) veröffentlicht. Das 2. FiMaNoG verankert die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung = SFT-Verordnung und der Benchmark-Verordnung im nationalen Recht.

Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz

Ferner wird das Gesetz zum Anlass genommen, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren. Die Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz haben praktische Auswirkungen auf den Verlauf der Gespräche zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und deren Kunden im Vorfeld der Zeichnung einer Kapitalanlage.

Die Stellungnahme des DAV finden Sie auf der DAV-Webseite.


Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com


10.04.2026

EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

EFRAG hat einen Berichtsentwurf zur möglichen Einführung eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU veröffentlicht.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

pitinan/123.rf.com


10.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)