• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz korrekturbedürftig

28.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz korrekturbedürftig

Beitrag mit Bild

Der Deutsche Anwaltverein hat durch seine Ausschüsse Handelsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht zum RefE für ein 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz Stellung genommen.

Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz steht in der Kritik: Der DAV regt mehrere gesetzestechnische und inhaltliche Korrekturen mit Formulierungsvorschlägen an.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30.09.2016 den Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) veröffentlicht. Das 2. FiMaNoG verankert die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung = SFT-Verordnung und der Benchmark-Verordnung im nationalen Recht.

Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz

Ferner wird das Gesetz zum Anlass genommen, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren. Die Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz haben praktische Auswirkungen auf den Verlauf der Gespräche zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und deren Kunden im Vorfeld der Zeichnung einer Kapitalanlage.

Die Stellungnahme des DAV finden Sie auf der DAV-Webseite.


Weitere Meldungen


Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


29.04.2026

Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen

Ab 2027 gelten neue Schwellenwerte für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen. Dies beeinflusst, wie die Finanzverwaltung Betriebsprüfungen plant.

weiterlesen
Betriebsprüfung ab 2027: Neue Größenklassen für Unternehmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht