• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweite Zahlungsdiensterichtlinie passiert Bundesrat

07.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweite Zahlungsdiensterichtlinie passiert Bundesrat

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher: Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Abschaffung von gesonderten Gebühren bei diesen Zahlungen gebilligt. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.

Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll sich auch der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern. Außerdem sind weitere verbraucherschützende Maßnahmen vorgesehen. So wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.

Mehr Kompetenzen für BaFin

Darüber hinaus unterstellt das Gesetz Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bislang bewegten sich diese beiden Dienste aufsichtsrechtlich in einem Graubereich.

Änderungen des Bundestags

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verändert. Dabei hat er unter anderem die Vorschriften zur Absicherung im Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten präzisiert. Außerdem griff er eine Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 12.05.2017 auf. Darin hatten die Länder die rechtsichere Klarstellung gefordert, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Falle einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung nicht erforderlich ist. Es sei denn, die Darlehenssumme ist deutlich erhöht. Mit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie führt der Bundestag nunmehr eine solche Sonderregelung ein.

So geht es weiter

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am 13.01.2018 in Kraft treten ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften einschließlich der Sonderregelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Vebraucherdarlehensverträgen.

(Bundesrat vom 07.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank