• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweite Zahlungsdiensterichtlinie passiert Bundesrat

07.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweite Zahlungsdiensterichtlinie passiert Bundesrat

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher: Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Abschaffung von gesonderten Gebühren bei diesen Zahlungen gebilligt. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.

Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll sich auch der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern. Außerdem sind weitere verbraucherschützende Maßnahmen vorgesehen. So wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.

Mehr Kompetenzen für BaFin

Darüber hinaus unterstellt das Gesetz Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bislang bewegten sich diese beiden Dienste aufsichtsrechtlich in einem Graubereich.

Änderungen des Bundestags

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verändert. Dabei hat er unter anderem die Vorschriften zur Absicherung im Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten präzisiert. Außerdem griff er eine Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 12.05.2017 auf. Darin hatten die Länder die rechtsichere Klarstellung gefordert, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Falle einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung nicht erforderlich ist. Es sei denn, die Darlehenssumme ist deutlich erhöht. Mit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie führt der Bundestag nunmehr eine solche Sonderregelung ein.

So geht es weiter

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am 13.01.2018 in Kraft treten ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften einschließlich der Sonderregelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Vebraucherdarlehensverträgen.

(Bundesrat vom 07.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Michael Forchhammer


22.08.2025

BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Mit Beschluss vom 23.07.2025 (2 BvL 19/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaft- und der Gewerbesteuer (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 EStG, § 10a Satz 1, 2 GewStG) als verfassungsgemäß bestätigt und insbesondere einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in solchen Fällen abgelehnt, in denen etwaige Verluste aufgrund eines Insolvenzverfahrens und der Auflösung der Gesellschaft in der Folgezeit nicht mehr vollständig genutzt werden können (sog. Definitiveffekt).

weiterlesen
BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Meldung

sdecoret/123rf.com


22.08.2025

KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die reine Verfügbarkeit von KI-Tools nicht automatisch zu den erwarteten Produktivitätssteigerungen führt.

weiterlesen
KI am Arbeitsplatz: Wenig Zeitgewinn und viel verschenktes Potenzial

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


22.08.2025

Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Neues Schulungsmaterial des ISSB soll die erwarteten finanziellen Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen zeigen.

weiterlesen
Finanzielle Auswirkungen von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank