• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweite Zahlungsdiensterichtlinie passiert Bundesrat

07.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zweite Zahlungsdiensterichtlinie passiert Bundesrat

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher: Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Abschaffung von gesonderten Gebühren bei diesen Zahlungen gebilligt. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.

Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll sich auch der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern. Außerdem sind weitere verbraucherschützende Maßnahmen vorgesehen. So wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.

Mehr Kompetenzen für BaFin

Darüber hinaus unterstellt das Gesetz Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bislang bewegten sich diese beiden Dienste aufsichtsrechtlich in einem Graubereich.

Änderungen des Bundestags

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verändert. Dabei hat er unter anderem die Vorschriften zur Absicherung im Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten präzisiert. Außerdem griff er eine Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 12.05.2017 auf. Darin hatten die Länder die rechtsichere Klarstellung gefordert, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Falle einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung nicht erforderlich ist. Es sei denn, die Darlehenssumme ist deutlich erhöht. Mit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie führt der Bundestag nunmehr eine solche Sonderregelung ein.

So geht es weiter

Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen soll am 13.01.2018 in Kraft treten ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften einschließlich der Sonderregelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Vebraucherdarlehensverträgen.

(Bundesrat vom 07.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank