• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung

14.08.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

Die seit Juni 2016 geltende EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO) und die geänderte Abschlussprüferrichtlinie werfen bis heute zahlreiche Auslegungs- und Zweifelsfragen auf. Das IDW hat deshalb sein Positionspapier zu Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung aktualisiert.

Das IDW Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-VO und der Abschlussprüferrichtlinie greift diverse Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Abschlussprüfer und Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse.

Anlass zur Überarbeitung

Praktische Erfahrungen mit den Regeln der EU-VO sowie u.a. die vom Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (CEAOB) veröffentlichten „Guidelines on duration of the audit Engagement“  und Verlautbarungen der APAS haben Anlass zur Überarbeitung des Positionspapiers gegeben. Die vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedete fünfte Auflage beinhaltet Aktualisierungen und Ergänzungen u.a. zu nachfolgenden Themengebieten.

Inhalte des Positionspapiers zur EU-Abschlussprüferregulierung

  • Beginn der Höchstlaufzeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 EU-VO (Frist für die externe Rotation) bei unterjähriger Erfüllung der Eigenschaft als Public Interest Entity (PIE) (Abschnitt 3.3.3.)
  • Auswirkungen von Zusammenschlüssen oder ähnlichen Transaktionen aufseiten des zu prüfenden PIE auf die Berechnung der Fristen für die externe Rotation (neuer Abschnitt 3.3.6.)
  • Auswirkungen auf die Berechnung der Rotationsfristen, wenn der einmalig nicht bestellte Abschlussprüfer wieder bestellt wird (Abschnitt 3.3.7.)
  • Vom graduellen Rotationssystem nach Art. 17 Abs. 7 EU-AVO erfasster Personenkreis (Abschnitt 5.3.9.)
  • Notwendigkeit der Durchführung eines Auswahlverfahrens nach Art. 16 Abs. 3 EU-VO nach Ersetzung des bisherigen Abschlussprüfers durch gerichtliche Bestellung (neuer Abschnitt 6.3.10.)
  • Unabhängigkeitserklärung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-VO vor dem Hintergrund der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Abschnitt 8.2.1.)
  • Angabe der ununterbrochenen Mandatsdauer im Bestätigungsvermerk nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. b) EU-VO (Abschnitt 10.1.)
  • Zuordnung von Einnahmen im Transparenzbericht zu den Kategorien nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. k) i) oder ii) EU-VO (Abschnitt 12.2.4.)
  • Berichtspflicht nach Art. 12 EU-VO gegenüber den für die Beaufsichtigung von PIE zuständigen Behörden (Abschn. 14.3.)

Alle neuen bzw. wesentlich geänderten Abschnitte sind mit den Zusätzen „neu“ bzw. „aktualisiert“ gekennzeichnet. Die Neuauflagen des IDW Positionspapiers finden Sie hier.

(IDW vom 10.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht