• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung

14.08.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung

Beitrag mit Bild

©ra2studio/fotolia.com

Die seit Juni 2016 geltende EU-Abschlussprüferverordnung (EU-VO) und die geänderte Abschlussprüferrichtlinie werfen bis heute zahlreiche Auslegungs- und Zweifelsfragen auf. Das IDW hat deshalb sein Positionspapier zu Zweifelsfragen der EU-Abschlussprüferregulierung aktualisiert.

Das IDW Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-VO und der Abschlussprüferrichtlinie greift diverse Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Abschlussprüfer und Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse.

Anlass zur Überarbeitung

Praktische Erfahrungen mit den Regeln der EU-VO sowie u.a. die vom Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (CEAOB) veröffentlichten „Guidelines on duration of the audit Engagement“  und Verlautbarungen der APAS haben Anlass zur Überarbeitung des Positionspapiers gegeben. Die vom Hauptfachausschuss (HFA) des IDW verabschiedete fünfte Auflage beinhaltet Aktualisierungen und Ergänzungen u.a. zu nachfolgenden Themengebieten.

Inhalte des Positionspapiers zur EU-Abschlussprüferregulierung

  • Beginn der Höchstlaufzeit i.S. des Art. 17 Abs. 1 EU-VO (Frist für die externe Rotation) bei unterjähriger Erfüllung der Eigenschaft als Public Interest Entity (PIE) (Abschnitt 3.3.3.)
  • Auswirkungen von Zusammenschlüssen oder ähnlichen Transaktionen aufseiten des zu prüfenden PIE auf die Berechnung der Fristen für die externe Rotation (neuer Abschnitt 3.3.6.)
  • Auswirkungen auf die Berechnung der Rotationsfristen, wenn der einmalig nicht bestellte Abschlussprüfer wieder bestellt wird (Abschnitt 3.3.7.)
  • Vom graduellen Rotationssystem nach Art. 17 Abs. 7 EU-AVO erfasster Personenkreis (Abschnitt 5.3.9.)
  • Notwendigkeit der Durchführung eines Auswahlverfahrens nach Art. 16 Abs. 3 EU-VO nach Ersetzung des bisherigen Abschlussprüfers durch gerichtliche Bestellung (neuer Abschnitt 6.3.10.)
  • Unabhängigkeitserklärung nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-VO vor dem Hintergrund der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Abschnitt 8.2.1.)
  • Angabe der ununterbrochenen Mandatsdauer im Bestätigungsvermerk nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. b) EU-VO (Abschnitt 10.1.)
  • Zuordnung von Einnahmen im Transparenzbericht zu den Kategorien nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. k) i) oder ii) EU-VO (Abschnitt 12.2.4.)
  • Berichtspflicht nach Art. 12 EU-VO gegenüber den für die Beaufsichtigung von PIE zuständigen Behörden (Abschn. 14.3.)

Alle neuen bzw. wesentlich geänderten Abschnitte sind mit den Zusätzen „neu“ bzw. „aktualisiert“ gekennzeichnet. Die Neuauflagen des IDW Positionspapiers finden Sie hier.

(IDW vom 10.08.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Franziska Sontheim


28.04.2026

Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

In der Schenkungsteuerpraxis ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 AO immer wieder streitentscheidend – insbesondere bei anzeigepflichtigen Vorgängen nach § 30 ErbStG, wenn das Finanzamt anschließend eine Steuererklärung nach § 31 ErbStG anfordert.

weiterlesen
Anlaufhemmung für Schenkungsteuer und Werterhöhung von GmbH-Anteilen als Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG (BFH vom 27.08.2025 – II R 1/23)

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


28.04.2026

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

EFRAG stellt die Weichen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026. Im Fokus stehen weniger neue Pflichten, sondern vor allem Vereinfachungen.

weiterlesen
EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


28.04.2026

Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber

Bei fristlosen Kündigungen darf die Zweiwochenfrist nicht wegen eines Integrationsamt-Verfahrens versäumt werden, entschied das LAG Stuttgart.

weiterlesen
Fristlose Kündigung: LAG verschärft Fristenrisiko für Arbeitgeber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht