• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zwangsvollstreckung trotz Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

16.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Zwangsvollstreckung trotz Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Titel auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen ist nicht deshalb unzulässig, weil die Allgemeinverbindlicherklärungen der anspruchsbegründenden Tarifverträge unwirksam waren. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Kläger hatte sich mit seiner Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen die Zwangsvollstreckung aus rechtskräftigen Titeln gewandt, die ihn zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen verpflichten. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Unwirksamkeit dieser Allgemeinverbindlicherklärungen nach Eintritt der Rechtskraft der genannten Titel festgestellt.

Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen irrelevant

Das Landesarbeitsgericht hat die Klage wie bereits das Arbeitsgericht für unbegründet gehalten (Urteil vom 09.08.2018 – 5 Sa 599/18). Die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen habe bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlungen vorgelegen und könnte daher nach § 767 Abs. 2 ZPO nicht geltend gemacht werden.

Keine Regelungslücke ersichtlich

Eine entsprechende Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG komme nicht in Betracht. Danach sei die Vollstreckung aus einer Entscheidung, die auf einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, zwar unzulässig. Es fehle jedoch bereits an einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte; weiterhin liege insoweit auch keine planwidrige Regelungslücke vor. Nur in noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung von allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Ansprüchen könne die Feststellung der Unwirksamkeit einer AVE berücksichtigt werden.

(LArbG Berlin-Brandenburg, PM vom 15.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht