14.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zustimmung für einfachere Produktblätter

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Wertpapierexperten haben die Absicht der Koalition, mit vereinfachten Produktinformationsblättern die Aktienkultur in Deutschland zu fördern, überwiegend positiv beurteilt. Dies könnte es kleinen Banken erleichtern, wieder in Einzelaktien zu beraten.

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) begrüßte das Deutsche Aktieninstitut den als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorliegenden Vorschlag der Koalition, ein standardisiertes Produktinformationsblatt einzuführen. Dieses könne es kleinen Banken erleichtern, wieder in Einzelaktien zu beraten. „Es wäre ein wesentlicher Beitrag zur Aktienkultur in Deutschland“, so das Institut.

Vorschlag: Einrichtung eines elektronischen Registers

Dagegen steht die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz einem „Gattungs-Produktinformationsblatt“ eher kritisch gegenüber, da nur allgemeine Informationen gegeben würden und auf die spezifischen Merkmale einer Aktie nicht eingegangen werde. Die Schutzvereinigung schlug die Einrichtung eines elektronischen Registers mit Produktinformationsblättern vor, so dass auch selbst entscheidende Anleger jederzeit die gewünschten Informationen zu den verschiedensten Finanzprodukten an einem einzigen Ort abrufen könnten.

Beratungsprotokoll für Anleger in der Kritik

Auch ein anderes Ziel des Gesetzentwurfs, das bisherige Beratungsprotokoll für Anleger durch eine Geeignetheitserklärung zu ersetzen, wurde unterschiedlich beurteilt. In der Erklärung muss erläutert werden, wie die Beratung auf Präferenzen, Anlageziele und andere Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Die bisherigen Beratungsprotokolle seien eher hinderlich gewesen und hätten zudem dazu geführt, dass sich die Beweissituation von fehlerhaft beratenen Anlegern verschlechtert habe, so die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.03.2017/ Viola C. Didier)


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